Hautkrebs als Berufskrankheit: Neue Erkenntnisse und Herausforderungen

Jeder dritte Fall durch berufliche UV-Bestrahlung
Laut WHO-Zahlen, die Swen Malte John, Leiter der Abteilung für Dermatologie und Umweltmedizin der Universität Osnabrück, präsentierte, ist jeder dritte Todesfall durch hellen Hautkrebs auf UV-Strahlung im Berufsleben zurückzuführen. In Deutschland, wo die Erkrankung seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt ist, gehört sie bereits zu den drei häufigsten berufsbedingten Erkrankungen.
Meldepflicht und steigende Fallzahlen erwartet
Im ersten Jahr nach der Einführung der Meldepflicht wurden in Österreich rund 50 beruflich bedingte Hautkrebsfälle registriert. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) geht jedoch davon aus, dass diese Zahl in den kommenden Jahren deutlich steigen wird. Besonders gefährdet sind Berufsgruppen wie Bauarbeiter, Dachdecker, Landwirte, Skilehrer und Kindergärtnerinnen, die über lange Zeiträume intensiver UV-Strahlung ausgesetzt sind.
„Gesunde Bräune gibt es nicht“
Mit der Anerkennung als Berufskrankheit wächst auch der Fokus auf Prävention. Maria Lesterl, Direktorin der AUVA-Landesstelle Linz, betont die Bedeutung von Bewusstseinsbildung und Beratung: „Eine gesunde Bräune gibt es nicht“, so Swen Malte John. Arbeitgeber sind verpflichtet, Schutzmaßnahmen wie UV-Schutzkleidung und Sonnencremes bereitzustellen – doch auch Arbeitnehmer müssen konsequent für ihren Schutz sorgen.
Wachsende Belastung für das Gesundheitssystem
Der chronische Verlauf des weißen Hautkrebses stellt das Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Norbert Sepp, Leiter der Dermatologie am Ordensklinikum Elisabethinen, weist darauf hin, dass die Hälfte der Betroffenen mehrere auffällige Hautveränderungen hat und oft wiederholt operiert werden muss. Barbara Ebner, Leiterin des berufsdermatologischen Zentrums am Klinikum, ergänzt: Mit steigenden Fallzahlen verlängern sich die Wartezeiten für Operationen – aktuell sind es bereits drei Monate, künftig könnten es bis zu sechs Monate sein.
(VOL.AT)