Haus Klosterreben: Volksanwaltschaft Wien äußerte sich positiv

Insgesamt bescheinigte die Kommission dem Haus Klosterreben einen hohen Standard. Vor allem der Einsatz von niederschwelligen Pflegemaßnahmen zur Vermeidung von Freiheitsbeschränkungen, die Qualität des Verbandswechsels bei PEG-Sonden zur künstlichen Ernährung, die interne Kommunikation, das Sturzregister sowie die gute Atmosphäre im Haus
wurden positiv hervorgehoben.
Einen Vormittag lang nahm die Kommission bestehend aus einer Psychiaterin, einem Jurist, einem Sozialarbeiter, einer Diplompsychologin sowie einem Pflegeexperten das Rankweiler Sozialzentrum unter die Lupe. Dabei wurden die Pflegedokumentationen geprüft und die Bewohner und Mitarbeiter befragt. Besonders der Einsatz von niederschwelligen Maßnahmen als Alternativen zu Freiheitsbeschränkungen wurde gelobt. So sind Alarmbalken am Bettrand, Aufstehhilfen und Klingelmatten beim Bett eine Alternative zu Fixierungen. Aber auch durch die Verwendung von Armband-Ortungssysteme werden versperrte Türen überflüssig. Eine weitere Alternative zu Fixierungen ist das von Haus Klosterreben entwickelte „Pflegenest“. Pflegebedürftige Personen werden dabei in einem Bett auf Bodenniveau gelagert. So wird verhindert, dass Heimbewohner durch unkontrollierte Bewegungen stürzen und sich verletzen.
Lückenlose Dokumentation von Stürzen
Angetan zeigte sich die Volksanwaltschaft auch vom zentralen Sturzregister. Darin werden sämtliche Daten zu Stürzen von Bewohnern dokumentiert. Das zentrale Sturzregister gibt einen Überblick über die Stürze und hilft die Ursachen zu evaluieren, also die Sturzursachen zu erkennen. Anhand der Daten kann das Pflegepersonal vorbeugende Maßnahmen ergreifen. Laut Kommission sei das Haus Klosterreben österreichweit die erste der Volksanwaltschaft bekannte Einrichtung, die ein solches Register führt. „Wir führen regelmäßig Übungen zur Sturzprävention durch. Damit erlangen die Bewohner mehr Selbstsicherheit und gewinnen Autonomie und Mobilität zurück“, berichtet Heimleiter Mario Gonner.
Kommissionelle Prüfungen zum Schutz der Menschenrechte
Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Einhaltung der Menschenrechte zu schützen. Dieser Auftrag umfasst die Überprüfung von öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommen kann, wie etwa Heime, psychiatrische Anstalten oder Strafvollzugsanstalten. Damit soll präventiv verhindert werden, dass Menschen in solchen Einrichtungen einer unmenschlichen Behandlung, Gewalt, Folter oder sonstigen Misshandlungen ausgesetzt sind. Bundesweit gibt es sechs Kommissionen, deren Mitglieder sich aus unabhängigen Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachdisziplinen zusammensetzen.