Haselsteiner gegen Kammer-Pflichtmitgliedschaft
Für Haselsteiner ist die österreichische Pflichtmitgliedschaft mit dem Wettbewerbsrecht und der Niederlassungsfreiheit der Europäischen Union unvereinbar.
Mit der Beschwerde ist die Anwaltskanzlei des Wettbewerbsspezialisten und früheren FPÖ-Spitzenpolitikers Norbert Gugerbauer beauftragt. Die “Kläger” sehen die nun in der Verfassung sowie im Wirtschaftskammergesetz festgeschriebene Zwangsmitgliedschaft als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU sowie als eine Wettbewerbsverzerrung. In der Beschwerde wird konkret auf die finanziell unterstützten “Wirtschaftsförderungsinstitute” (Wifi, aber auch BFI) eingegangen, die “inländischen und ausländischen Wettbewerbern “übermächtig gegenüberstehen.” Die Strabag zahlt nach Eigenangaben jedes Jahr rund 3,5 Mio. Euro an Kammerbeiträgen.
Anlass für den bereits seit vergangenem Jahr laufenden Sturm gegen die Pflichtmitgliedschaft war eine Gesetzesänderung, mit der Anfang 2008 die 14 Kammern in der Verfassung verankert wurden. Sollte das System gekippt werden, gilt das laut Haselsteiner für “alle Pflichtmitgliedschaften”, also beispielsweise der Arbeiter-, Landwirtschafts-, Apotheker- oder Rechtsanwaltskammer.
Gelassen hat die Wirtschaftskammer (WKÖ) am Freitag reagiert. Wirtschaftskammer-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser führt den Vorstoß darauf zurück, dass “eben Wahlkampf ist”. Sie meint, der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe das Thema längst geklärt und kein Problem mit der Pflichtmitgliedschaft in berufsständischen Organisationen.