AA

Harte Fronten im Fluglotsen-Streit

Streik ist aber noch nicht unausweichlich
Streik ist aber noch nicht unausweichlich ©APA (Archiv/dpa)
Die Gewerkschaft kündigt Streiks an, die Arbeitgeber wollen juristisch dagegen vorgehen und die Streiks verbieten lassen.

Im Lohnstreit um die Fluglotsen ist die Deutsche Flugsicherung (DFS) wie angekündigt vor Gericht gezogen. Beim Arbeitsgericht Frankfurt sei in der Früh eine einstweilige Verfügung gegen den von der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) beschlossenen Streik beantragt worden, berichtete DFS-Sprecher Axel Raab am Mittwoch. Man hoffe auf eine schnelle Entscheidung. Die Fluglotsen drohen mit einem Streik am Donnerstagvormittag ab 06.00 Uhr. Sie wollen lediglich einen Notdienst aufrechterhalten, so dass tausende Flugverbindungen ausfallen könnten.

Die Deutsche Lufthansa warf den Fluglotsen angesichts des geplanten sechsstündigen Streiks Schikane vor. “Ein solcher Streik inmitten der Hauptreisezeit wäre nicht nur völlig überzogen, sondern würde die Grenze zum Schikanösen überschreiten”, sagte Stefan Lauer, Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektor der Fluggesellschaft, der “Neuen Osnabrücker Zeitung” vom Mittwoch. Die Lufthansa halte die Forderung der Gewerkschaft deutscher Fluglotsen (GdF) “auch angesichts der neuen, im Interesse der Verbraucher liegenden Europäischen Regulierung, nicht für erfüllbar”.

Die DFS sei ein staatlicher Monopolanbieter und wäre aufgrund ihrer Gebührenfinanzierung und wegen des Vollkostendeckungsprinzips selbst kaum geschädigt, sagte der Lufthansa-Manager. Den Schaden eines solchen Streiks hätten deshalb die Fluggäste und die Airlines zu tragen.

Nach einer Urabstimmung hatte die GdF die Fluglotsen aufgerufen, die Arbeit am Donnerstag von sechs bis zwölf Uhr niederzulegen. Sollte es tatsächlich zum Streik kommen, müssten sich Reisende auf erhebliche Behinderungen einstellen: Bis zu 2500 Flüge könnten Schätzungen zufolge direkt betroffen sein.

  • VIENNA.AT
  • Wirtschaft
  • Harte Fronten im Fluglotsen-Streit
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen