Handyverbot für Radfahrer beschlossen
Am Fahrrad soll ab dann ein Handyverbot gelten, telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt. Das Strafausmaß orientiert sich an den Strafen für Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage (50 Euro), so Verkehrsministerin Bures.
Weitere Punkte sind: Künftig dürfen Straßenerhalter eigene Fahrradstraßen schaffen. Fahrradstraßen sind Straßen oder Straßenabschnitte, die Fußgängern und Radfahren vorbehalten sind. Autos sind hier nur ausnahmsweise – etwa für Zu- und Abfahren erlaubt.
Zudem wird es Begegnungszonen geben. Das sind Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können. Wichtig dabei ist: Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 20 km/h, nur im Ausnahmefall sind auch 30 km/h erlaubt.
Änderungen gibt es auch bei der Radwegbenützungspflicht. In Einzelfällen wird die Aufhebung der Pflicht erlaubt. Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, sollen sich Radfahrer in den Autoverkehr einreihen dürfen – auch wenn es daneben einen Radweg gibt.
Keine Änderungen bringt die Novelle bei der 0,8 Promille-Grenze für Radfahrer. Auch Nummerntafeln für Fahrräder wird es im neuen Gesetz nicht geben.