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Handgranate zur Problemstoffsammlung? Polizei gibt Verhaltenstipps bei Waffenfunden

Die Polizei gibt Verhaltenstipps im Falle eines Waffenfundes.
Die Polizei gibt Verhaltenstipps im Falle eines Waffenfundes. ©bilderbox.com (Sujet)
Am Montagnachmittag entdeckte ein Mann eine Handgranate aus dem Zweiten Weltkrieg und brachte diese zur Entsorgung zum Mistplatz der MA48. Da der Fund laut Mitarbeiter der Müllentsorgung jedoch ein Kaliber zu groß für die Problemstoffsammlung sei, gibt die Polizei nun Verhaltenstipps bei Waffenfunden.

Am 15. Mai 2017 fand gegen 14.30 Uhr ein Mann beim Räumen eines Lagers am Bischof-Faber-Platz in Wien-Währing eine Handgranate aus dem Zweiten Weltkrieg. Der Mann brachte daraufhin das Kriegsmaterial zum Mistplatz der MA48 in die Richthausenstraße.

Mann brachte Handgranate zum MA48-Mistplatz

Die Mitarbeiter der Müllentsorgung teilten ihm mit, dass der Fund ein Kaliber zu groß für die Problemstoffsammlung sei und verwiesen ihn an die Polizei. Folgsam stellte der Mann etwas später die Handgranate, die in einer Metalldose verwahrt war, bei der Polizeiinspektion Gersthofer Straße auf das Pult des wachhabenden Polizisten.

Ein sprengstoffkundiger Spezialist der LPD Wien untersuchte schließlich das Gerät im Freien, der Entschärfungsdienst des Innenministeriums transportierte die alte Splitterhandgranate ab. Die Granate dürfte mehrere Jahrzehnte in dem Lager unentdeckt geblieben und funktionsuntüchtig gewesen sein.

Richtiges Verhalten bei Waffenfunden: Polizei gibt Tipps

Beinahe wöchentlich werden im Wiener Gemeindegebiet diverse Kriegsmaterialien, von Munition über Granaten bis Fliegerbomben, aufgefunden oder bei Bauarbeiten ausgegraben. Trotz des hohen Alters der Waffen muss bei jedem gefundenen Gegenstand von einer potenziellen Gefahr ausgegangen werden. Deshalb muss bei jedem derartigen Fund folgende Vorgangsweise von allen Beteiligten unbedingt eingehalten werden:

  1. Kein (weiteres) Hantieren mit dem Kriegsmaterial nach dem Fund
  2. Verlassen des unmittelbaren Fundortes
  3. Unverzügliche Verständigung der Polizei unter Telefonnummer 133
  4. Abwarten der weiteren Verfügungen der Exekutive
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