"Wichtig zu wissen ist für die Österreicherinnen und Österreicher, dass sie auch in den kommenden Tagen uneingeschränkt auf das volle Sortiment an Lebensmitteln und Drogeriewaren zurückgreifen können - egal ob sie eine Schutzmaske haben, oder nicht. Wenn bei ausgewählten Geschäften im Eingangsbereich bereits Masken ausgegeben werden, sind diese verpflichtend zu tragen. Die Konsumenten dürfen diese Masken auch gerne mitnehmen und wiederverwenden. Sollten Geschäfte aktuell noch keine Masken ausgeben, können die Konsumenten dort trotzdem ihren Einkauf ohne Maske erledigen - bitte jedoch unter Wahrung des Mindestabstandes von 1 Meter", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
Schutzmasken in Supermärkten spätestens ab 6. April verpflichtend
Man brauche sich daher keine Sorgen zu machen, sollte man in den nächsten Tagen noch keine Maske haben oder bekommen. Bis auf weiteres ist es den Kunden gestattet, auch ohne Mund-Nasen-Schutz einzukaufen, sollte das Geschäft keinen ausgeben. Spätestens am 6. April wird die Verwendung der Schutzmasken in Geschäften über 400 Quadratmeter Verkaufsfläche verpflichtend. Wichtig ist, die Masken, die man bekommt, richtig zu verwenden und wiederzuverwenden.
Außerdem bittet der Handelsverband im Sinne der Solidarität aller Österreicherinnen und Österreicher, nur dann Masken zu beziehen, wenn man noch keine besitzt. Außerdem ist es wichtig, den Mindestabstand von 1 Meter weiterhin einzuhalten, auch wenn man eine Maske trägt.
(Red.)