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Handel muss ab Dienstag 2G-Nachweise kontrollieren

Spätestens an der Kassa muss ab Dienstag kontrolliert werden.
Spätestens an der Kassa muss ab Dienstag kontrolliert werden. ©APA
Ab Dienstag muss der Handel die Einhaltung der 2G-Regel in den Geschäften kontrollieren. Einzelhändler sind verpflichtet, von Kundinnen und Kunden einen Nachweis der Impfung oder Genesung zu verlangen - spätestens an der Kassa.
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Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben. Außerdem muss jetzt auch im Freien eine FFP2-Maske getragen werden, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können.

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Weiter Lockdown für Ungeimpfte

Laut der vom Hauptausschuss genehmigten Verordnung muss der 2G-Nachweis im Handel spätestens beim Bezahlen der Ware kontrolliert werden. Schon seit der vierten Corona-Welle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene (2G) im Non-Food-Handel einkaufen. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen sich nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten besorgen.

Maskenpflicht im Freien

Mit dem heutigen Dienstag tritt auch die Maskenpflicht im Freien in Kraft. An öffentlichen Orten muss eine FFP2-Maske getragen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. enge Bezugspersonen sowie Situationen, in denen der Mindestabstand nur kurz unterschritten wird - etwa wenn man am Gehsteig aneinander vorbeigeht.

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(APA)

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