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Handel mit gefälschten Corona-Impfnachweisen: 32-Jähriger verurteilt

Weil er mit gefälschten Corona-Impfzertifikaten gehandelt hat wurde ein 32-Jähriger vor Gericht verurteilt.
Weil er mit gefälschten Corona-Impfzertifikaten gehandelt hat wurde ein 32-Jähriger vor Gericht verurteilt. ©APA/dpa-Zentralbild/Martin Schutt (Symbolbild)
Am Dienstag ist ein 32-Jähriger am Bezirksgericht in Meidling für den Handel mit falschen Corona-Impfnachweisen verurteilt worden.
Betrug mit Covid-Impfpässen: Prozess gegen 22-Jährigen

50 Fakten mit weit mehr als 100 Abnehmern, darunter ein ehemaliger Spitzenpolitiker der FPÖ, umfasste die Anklage. Wegen Fälschung eines Beweismittels, Urkundenfälschung und Körperverletzung wurde der Angeklagte zu acht Monaten, davon sechs bedingt, verurteilt.

Gefälschte Corona-Impfnachweisen: 32-Jähriger verurteilt

Der Mann war beim Arbeiter Samariter Bund Österreich (ASBÖ) angestellt und wurde in der Impfstraße im Austria Center Vienna (ACV) eingesetzt. Er soll von September 2021 bis Ende Jänner 2022 mit Stempeln des Gesundheitsdiensts der Stadt Wien sowie des ACV versehene Badges in Blanko-Impfpässe geklebt und die vorgeblichen Corona-Impfungen auch elektronisch vermerkt haben. Die gefälschten Impfpässe hat er den Ermittlungen zufolge um 550 bis 650 Euro verkauft. Der u.a. wegen Betrugs Vorbestrafte flog auf und saß monatelang in U-Haft, aus der ihn sein Verteidiger Philipp Wolm rausboxen konnte.

32-Jähriger bekannte sich vor Gericht vollständig schuldig

Vor Gericht bekannte sich der 32-Jährige vollständig schuldig, auch die Misshandlung seiner Ex-Freundin gab er zu. Allerdings verweigerte er ansonsten jede Stellungnahme. Der Richter wertete dies und die damit einhergehende Abkürzung des Verfahrens als mildernd, erschwerend fielen jedoch u.a. die Vielzahl an Fakten sowie der rasche Rückfall nach der letzten Verurteilung ins Gewicht. Durch die Anrechnung der Vorhaft muss der Mann nicht hinter Gitter, sich jedoch die nächsten drei Jahre wohlverhalten. Der derzeit Arbeitslose nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, weshalb es noch nicht rechtskräftig ist.

Anklägerin war mit einer Diversion für Mitangeklagte einverstanden

Einverstanden war die Anklägerin hingegen mit einer Diversion für eine mitangeklagte 56-Jährige. Ihr wurde vorgeworfen, dem 32-Jährigen einige Abnehmer vermittelt, Treffen mit diesen arrangiert und die Käufer teilweise sogar bewirtet zu haben. In einigen Fällen soll sie das Geld entgegen genommen und an den Hauptangeklagten weitergeleitet haben. Sie muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

(APA/Red)

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