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Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Liechtensteiner Prinzen

Im Zusammenhang mit der Liechtensteiner Steueraffäre hat die Hamburger Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Prinz Max von und zu Liechtenstein eingeleitet.
 Das sagte ein Sprecher der Anklagebehörde der Hansestadt am Freitag und bestätigte damit einen Bericht der “Financial Times Deutschland” (Freitagsausgabe). Auslöser sei eine Anzeige eines Hamburger Kunden der von dem Prinzen geleiteten Liechtensteiner LGT-Bank.

Die Staatsanwaltschaft prüfe, ob der Anfangsverdacht für einen möglichen Betrug vorliege, betonte der Sprecher. “Wir sind erst auf der untersten Stufe”. Demnach kann es auch sein, dass es gar nicht zu richtigen Ermittlungen kommt. Max von und zu Liechtenstein ist der zweitälteste Sohn des Liechtensteiner Fürsten Hans-Adam II. Er ist Chef der im Familienbesitz befindlichen LGT-Bank.

Bei der LGT-Bank-Affäre geht es um zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung durch deutsche Kunden, die durch den Diebstahl einer Daten-CD aufgedeckt worden waren. Öffentlich wurde dies, nachdem das Wohnhaus des früheren Postchefs Klaus Zumwinkel durchsucht wurde. Inzwischen ist dieser zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von rund einer Million Euro verurteilt worden. Im Zuge der Steueraffäre ist es auch in Österreich zu zahlreichen Selbstanzeigen gekommen.

Der Klage des früheren LGT-Bank-Kunden aus Hamburg liegt laut “Financial Times Deutschland” der Vorwurf zugrunde, das Institut habe es versäumt, ihn rechtzeitig über den Diebstahl der CD und das damit zusammenhängende Risiko einer Entdeckung informiert. Stattdessen habe die Bank von ihm noch über Jahre zu Unrecht Gebühren für die vermeintlich geheime Steuerspar-Stiftung erhalten.

“Hätte mein Mandant von dem Datendiebstahl erfahren, er hätte die Stiftung sofort aufgelöst”, sagte dessen Anwalt der Zeitung. Das Schweigen der Bank sei mutmaßlich Kalkül gewesen, um weiterhin Geld von diesem und anderen Kunden zu kassieren.

In Liechtenstein war die Bank wegen der Vorgänge rund um den CD-Diebstahl von einem anderen ehemaligen deutschen Kunden bereits erfolgreich auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von rund 7,3 Mio. Euro verklagt worden. Das Landgericht in Vaduz sprach dem Mann diese Summe zu, weil ihn das Institut zu spät über das Datenleck informierte und ihm dadurch die Chance genommen habe, sich selbst bei deutschen Behörden anzuzeigen und ein Verfahren zu vermeiden.

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