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Halloween im Ländle: Polizei warnt vor Eierwürfen und Co.

Halloween und „Scherze“, die verboten sind
Halloween und „Scherze“, die verboten sind ©Photo by David Menidrey on Unsplash / Photo by Rachel on Unsplash
An Halloween gibt es wieder Süßes oder Saures. Um sich am nächsten Tag nicht vor einer Strafe zu gruseln, hat die Polizei nun eine Warnung herausgegeben - und eine Liste mit Straftaten veröffentlicht, darunter: Das Bedrohen von Anwohnern, die keine Süßigkeiten herausgeben wollen.
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Die Polizei warnt vor Sachbeschädigungen und Ruhestörungen zu Halloween. Eltern sollen mit ihren Kindern klärende Gespräche führen, was an diesem Tag erlaubt - und was verboten ist.

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Bei einem aus Amerika übernommenen Brauch ziehen Kinder und Jugendliche am Abend des 31. Oktober von Haus zu Haus und stellen die Bewohnerinnen und Bewohner mit den Worten „Süßes oder Saures“ vor die Wahl zwischen einem bösen Streich oder einer süßen Spende. Doch die Polizei warnt: nicht alles, was ein „harmloser Streich“ sein soll, ist auch erlaubt.

Die Polizei wird am Donnerstagabend verstärkt Streifen im Einsatz haben und bei möglichen Strafrechtsdelikten einschreiten.

Klärende Gespräche

Auch wenn Kinder oder Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt würden, können Geschädigte beispielsweise die Reinigung der Hausfassade einklagen. Zudem erfolge ein Bericht an die zuständige Jugendwohlfahrt. Deshalb richtet die Polizei die Bitte an alle Erziehungsberechtigte, noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen: "Machen Sie ihre Kinder aufmerksam, dass oftmals harmlose Streiche gerichtlich strafbare Handlungen darstellen", heißt es in einer Aussendung.

Liste mit Straftaten

  • Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern.
  • Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen.
  • Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster.
  • Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen.
  • Das Zerstören von Blumenbeeten. Das Auskippen von Mülltonnen.
  • Das Bedrohen von Anwohnerinnen und Anwohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben.
  • Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher.
  • Lärmbelästigungen.

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(Red.)

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