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Haftunfähiger Wiener Neustädter Sexualstraftäter nun doch in Haft

Wegen einer attestierten Persönlichkeitsstörung konnte ein verurteilter Wiener Neustädter, der Kinderpornos angefertigt haben soll, nicht inhaftiert werden. Nach einem neuen Gutachten befindet sich der 46-Jährige seit dieser Woche in Haft.
Gericht entscheidet über Haftunfähigkeit
Sexualstraftäter festgenommen
Sexualstraftäter bei den Lugners
Der Wiener Neustädter Erich F., der wegen einer ihm attestierten Persönlichkeitsstörung auf freiem Fuß war und aufgrund des Verdachts, wieder einschlägige Sexualdelikte begangenen zu haben, in U-Haft wanderte, ist seit dieser Woche in Strafhaft. Ein im Mai in Auftrag gegebenes neues Gutachten wurde am Dienstag zugestellt, bestätigte Hans Barwitzius, Sprecher des Landesgerichtes Wiener Neustadt, am Donnerstag einen “Kurier”-Bericht.

Wiener Neustädter wurde 2009 zu vier Jahren Haft verurteilt

Die Causa hatte viel Aufsehen erregt, weil sich der Niederösterreicher nach einer Ende Juli 2009 rechtskräftig gewordenen Verurteilung zu vier Jahren wegen Haftunfähigkeit auf freiem Fuß befand und verdächtig ist, sich wieder in einschlägiger Weise (Anfertigung von Kinderpornos, Anm. der Redaktion) betätigt zu haben. Ein Gerichtspsychiater hatte dem Verurteilten eine “organisch bedingte Persönlichkeitsstörung” attestiert.

Aufschub wegen Haftunfähigkeit wurde abgewiesen

Das nun neue Gutachten brachte die Wende. Der Antrag des 46-Jährigen auf Strafaufschub wegen Haftunfähigkeit wurde laut Barwitzius in der Folge abgewiesen. Dem 46-Jährigen sei der Beschluss zugestellt worden. Der Mann habe die Möglichkeit zur Berufung.

Haftunfähigkeit gilt nicht für Untersuchungshaft

Unabhängig davon laufe das Ermittlungsverfahren wegen neuer Anschuldigungen, so Barwitzius. Der Wiener Neustädter war wegen des Verdachts, wieder einschlägige Delikte begangenen zu haben, am 4. Mai festgenommen worden. Seither saß er in U-Haft. Hier spielt die Haftfähigkeit laut Gericht keine Rolle.

 

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