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Haftstrafe für Stoß von Bahnhofstreppe

Tschetschene akzeptierte Zusatzstrafe
Tschetschene akzeptierte Zusatzstrafe ©VOL.AT/Hartinger
Feldkirch - Sechs Monate Gefängnis für vorbestraften Tschetschenen wegen Attacke ohne erkennbaren Grund.

Von Seff Dünser (NEUE)

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Der Mann ging im Bregenzer Bahnhof eine Treppe hinunter, als er ohne erkennbaren Grund von hinten attackiert wurde. Ihm wurde ein Tritt gegen den Rücken versetzt, sodass er auf der Treppe zu Sturz kam. Danach wurde ihm auch noch ein Faustschlag ins Gesicht verpasst.

Der offenbar grundlos Attackierte kam mit leichten Verletzungen davon, mit Hautabschürfungen an Nase und Stirn und mit einer Verrenkung des rechten Sprunggelenks.

Drei Vorstrafen

Für den gefährlichen Angriff wurde ein junger Tschetschene verantwortlich gemacht. Der mit drei Vorstrafen belastete Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Zusatzstrafe von sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der Arbeitslose dem Opfer 400 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Strafrahmen für das Verbrechen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Der Angeklagte beteuerte, er sei nicht der Täter gewesen. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch. Der Strafrichter hatte aber keinen Zweifel, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Dabei stützte sich der Richter vor allem auf Bilder einer Überwachungskamera und ein anthropologisches Gutachten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sei der Angeklagte der Aggressor gewesen, meinte der Sachverständige. Zudem habe das Opfer den Beschuldigten auf einem Polizeifoto als Täter identifiziert, merkte der Richter an.

Ähnliche Tat

Auch die Vorstrafen des Angeklagten würden ins Bild passen, sagte der Strafrichter in seiner Urteilsbegründung. Denn der Tschetschene habe früher schon einmal jemanden von einer Treppe gestoßen.

Der Angeklagte wurde aus dem Innsbrucker Gefängnis, wo er eine Haftstrafe aus einer Vorstrafe verbüßt, zur Feldkircher Gerichtsverhandlung vorgeführt. Der junge Tschetschene akzeptierte nach eingehender Beratung mit seinem Verteidiger die nunmehrige sechsmonatige Zusatzstrafe.

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