Härtefallfonds für touristische Vermieter ausgeweitet

Der Tourismusausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch mehrheitlich eine Ausweitung des Härtefallfonds auf jene gewerblichen und sonstigen touristischen Vermieter auf den Weg gebracht, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß dem Einkommenssteuergesetz erzielen. Laut Parlamentskorrespondenz brachten ÖVP und Grüne dazu im Ausschuss auf Grundlage eines FPÖ-Vorstoßes einen Gesetzesantrag ein.
NEOS orten Bevorzugung von Privatzimmervermietern
Die Vertreter von ÖVP, SPÖ, FPÖ und der Grünen begrüßten die Ausweitung, hieß es, während die NEOS eine Bevorzugung von Privatzimmervermietern orteten. Die Details sollen in den nächsten Wochen ausgearbeitet werden. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sah die Initiative als ihren Verdienst. Auch den Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) hob sie in einer Aussendung hervor.
Neben den 30.000 Privatzimmervermietern, die im eigenen Haushalt höchstens zehn Betten anbieten, sollen demnach auch jene 10.000 gewerblichen und sonstigen touristischen Vermieter, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß dem Einkommensteuergesetz erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen, zukünftig in neuen Förderprogrammen anspruchsberechtigt sein. Die Maßnahme soll entstehende Härten abdecken, um dieses für den österreichischen Tourismus wichtige Angebotssegment zu erhalten, ist dem im Ausschuss eingebrachten Gesetzesantrag zu entnehmen. Die Details zu den Beantragungsrichtlinien sollen laut den Regierungsfraktionen in der nächsten Woche finalisiert werden.
(APA/Red)