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Häftling beichtete Gefängnispsychologin Bluttat in Wien-Floridsdorf: Mordprozess

In der Justizanstalt Josefstadt gestand der Häftling die Bluttat
In der Justizanstalt Josefstadt gestand der Häftling die Bluttat ©APA (Sujet)
Weil ein 28-jähriger gebürtiger Tscheche einen Bekannten in einem Weinkeller in Wien-Floridsdorf erschlagen haben soll, muss er sich am Montag wegen Mordes im Landesgericht verantworten. Er hatte die Tat während einer Haftstrafe gestanden.
Tötung in Keller gestanden

Weil er einen Bekannten in einem ehemaligen Weinkeller in Floridsdorf erschlagen haben soll, hat sich ein 28-Jähriger am Montag wegen Mordes im Wiener Landesgericht verantworten müssen. Die Bluttat wäre vermutlich nicht zutage gekommen, hätte der gebürtige Tscheche sie nicht einer Gefängnispsychologin gebeichtet.

Der Mann wurde am 27. Februar in der Bundeshauptstadt festgenommen, weil der in seiner Heimat achtfach Vorbestrafte von den tschechischen Behörden wegen eines neuerlichen Eigentumdelikts gesucht wurde. Er kam in Auslieferungshaft. Am 4. März berichtete er in der Justizanstalt Josefstadt einer Psychologin, er habe zwischen Weihnachten und Neujahr in einem Erdkeller einen Mann erschlagen.

Streit, weil Opfer Mutter des Täters beleidigte

Die Betreuerin brachte den 28-Jährigen dazu, dass er dies schließlich auch der Polizei erzählte. Er führte die Beamten im weiteren Verlauf in die Wagramer Straße und zeigte ihnen die ein paar Meter vom Keller gelegene Mulde, in der er den Toten abgelegt und mit Baumaterial zugedeckt hatte.

Das Opfer – ein 35 Jahre alter Slowake – und der Angeklagte waren obdachlos und hatten sich in einer Betreuungseinrichtung der Caritas kennengelernt. Sie freundeten sich an und verbrachten im Dezember mehrere Nächte in dem aufgelassenen Weinkeller. Eines Abends sei es zu einem Streit gekommen, weil sein Bekannter nach dem gemeinsamen Genuss von mehreren Flaschen Wein seine Mutter beleidigt habe, schilderte der 28-Jährige nun einem Schwurgericht (Vorsitz: Friedrich Forsthuber).

Er habe ihm eine Ohrfeige versetzt, worauf der Mann ein Messer gezückt und ihn damit am Knie verletzt habe: “Da hab’ ich den nächstgelegenen Stein genommen und ihm zwei Mal auf den Kopf geschlagen.” Er sei “schuldig, aber es war Notwehr. Ich hatte Angst, dass er mich gleich wo anders stechen wird”, so der Angeklagte.

(APA, Red.)

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