Ab Montag muss sich mit Massimiliano F. (31) einer der drei mutmaßlichen Täter, wegen Mordes im Wiener Landesgericht verantworten.
Dies ist deshalb außergewöhnlich, weil der Angeklagte und seine zwei angeblichen Komplizen in dieser Sache im Jahr 2002 in ihrer italienischen Heimat rechtskräftig freigesprochen worden sind. Jetzt steht ihm ein Indizienprozess mit zumindest neun Verhandlungstagen bevor.
Seit einem Jahr in Untersuchungshaft
Ungeachtet des Spruchs in Italien zog die Staatsanwaltschaft Wien die Haftbefehle gegen die Italiener nicht zurück, da – so ihr Standpunkt – die eigene Justiz nicht ausgehebelt werden kann. Ein im Ausland geführtes Verfahren berühre das österreichische dann nicht, wenn die Tat in Österreich vorbereitet und durchgeführt wurde, befand der zuständige Staatsanwalt. Das zum Haban-Mord anhängige Verfahren sei außerdem nie eingestellt oder an Italien abgetreten worden.
Der Oberste Gerichtshof und das Justizministerium teilten diese Ansicht und segneten die über 30 Seiten dicke Anklage wegen Mordes als Beteiligter – für den Staatsanwalt steht fest, dass Massimiliano F. nicht der Schütze war – ab. Seit rund einem Jahr sitzt der 31- Jährige im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus, nachdem er in München auf Basis des österreichischen Haftbefehls festgenommen und ausgeliefert wurde.
Redaktion: Michael Grim