AA

Gutachten: 2G-Regel in Seilbahnen verfassungswidrig

2G-Regelung in Seilbahnen laut Gutachten verfassungswidrig
2G-Regelung in Seilbahnen laut Gutachten verfassungswidrig ©REUTERS/Lukas Barth
Wirtschaftskammer bzw. Seilbahnvertreter machen mit einem Gutachten gegen die nach wie vor bestehende 2G-Regel bei Seilbahnen mobil.

Ein von der Wirtschaftsammer in Auftrag gegebenes Gutachten des Wiener Wirtschaftsrecht-Experten Bernhard Müller zeige, dass das Beibehalten der 2G-Regel "verfassungswidrig und unverhältnismäßig" wäre, hieß es in einer Aussendung am Donnerstag.

Laut Gutachten: 2G-Regel in Seilbahnen verfassungswidrig

Daher müsse der "massive Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit und Eigentumsfreiheit" nun - analog zu anderen Branchen - rasch beendet werden, forderte der Obmann der Seilbahnen in der Wirtschaftskammer und ÖVP-Nationalratsabgeordnete sowie Tourismussprecher Franz Hörl. Die Autoren würden in dem Gutachten zu dem Schluss kommen, dass die Regelung samt der damit verbundenen Kontrollen "wegen der Entspannung in den Spitälern und den Intensivstationen" nicht mehr notwendig sei und daher aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht aufrechterhalten werden dürfe.

Hörl fordert schnellstmögliche Aufhebung

Eine Schlechterstellung der Seilbahnen gegenüber anderen Branchen sei "nicht mehr länger hinnehmbar", es fehle jede Verhältnismäßigkeit, machte der Zillertaler Hotelier Druck. Es drohe keine Überlastung des Gesundheitssystems mehr, zudem seien die Seilbahnen ohnedies sicher, so Hörl, der auf die kurze Verweildauer, einen 85-prozentigen Anteil an offenen Fahrbetriebsmitteln und die Sportausübung unter freiem Himmel verwies.

Und der ÖVP-Politiker sah aufgrund des Gutachtens möglicherweise noch weitreichendere Folgen: Bei Gästen aus dem EU-Ausland sei offen, ob 2G bei Seilbahnen wegen eines Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit nicht sogar europarechtswidrig sei.

(APA/Red)

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Gutachten: 2G-Regel in Seilbahnen verfassungswidrig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen