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Gurlitt-Sammlung kommt ins Kunstmuseum Bern

Der Kunstsammler hatte keine nahen Verwandten
Der Kunstsammler hatte keine nahen Verwandten
Der Sammler Cornelius Gurlitt hat seinen millionenschweren umstrittenen Bilderschatz dem Kunstmuseum in Bern vermacht. Das bestätigte das Museum am Mittwoch. Man sei am selben Tag vom Rechtsanwalt des am Dienstag verstorbenen Gurlitt informiert worden, dass dieser die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern zu seiner "unbeschränkten Alleinerbin eingesetzt" habe, heißt es in der Mitteilung.


Die Nachricht sei für das Museum “wie ein Blitz aus heiterem Himmel” gekommen. Es hätten vorher nie Beziehungen zu Gurlitt bestanden. Stiftungsrat und Direktion des Museums seien dankbar und freudig überrascht. Das Vermächtnis bürde ihnen aber auch “eine erhebliche Verantwortung und eine Fülle schwierigster Fragen auf”. Dabei gehe es um Fragen rechtlicher und auch ethischer Natur. Mit zahlreichen Werke von Paul Klee, Pablo Picasso, Ferdinand Hodler und Meret Oppenheim gilt das Museum als eine Institution von Weltruf.

Gurlitt war am Dienstag mit 81 Jahren in München gestorben. Seine Sammlung umfasst Bilder von Picasso, Chagall, Matisse, Beckmann und Nolde und ist viele Millionen Euro wert, dennoch ist sie ein schwere Erbe. Die Taskforce “Schwabinger Kunstfund” geht davon aus, dass 458 der rund 1.300 Bilder unter NS-Raubkunstverdacht stehen. Gurlitt und seine Anwälte sprachen stets von nur rund 40 Werken.

Dass die Sammlung nach dem Willen Gurlitts ins Ausland gehen soll und nicht in Deutschland bleibt, kommt nach Ansicht von Raubkunst-Experten nicht überraschend. Gurlitt sei bis zu seinem Tod “empört” darüber gewesen, wie man mit ihm in Deutschland umgegangen sei, heißt es mit Blick auf die umstrittene Beschlagnahme seiner Kollektion durch die Staatsanwaltschaft Augsburg im Jahr 2012.

Gurlitts Vater Hildebrand Gurlitt (1895-1956) war einer der privilegierten Kunsthändler Adolf Hitlers. Sein Sohn Cornelius hütete die kostbare Sammlung seines 1956 bei einem Verkehrsunfall gestorbenen Vaters später wie einen Nibelungenhort. Erbenanwälte wie Markus Stötzel befürchten mit dem Tod Gurlitts nun Verzögerungen bei bereits laufenden Restitutionsgesprächen.

Das Kunstmuseum in Bern indes hat bis zu einem halben Jahr Zeit, das Erbe offiziell anzutreten. Mit wem soll in der Zwischenzeit verhandelt werden? Bei einem der wertvollsten Bilder des Schwabinger Kunstfundes war eine Einigung mit Gurlitt bereits in greifbare Nähe gerückt: Das Gemälde “Sitzende Frau” von Henri Matisse soll an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Paul Rosenberg zurückgeben werden.

Gurlitt hatte noch vier Wochen vor seinem Tod eine Vereinbarung mit der deutschen Bundesregierung und dem Freistaat Bayern geschlossen. Darin sicherte er zu, seine Sammlung von Provenienzexperten untersuchen zu lassen und “faire und gerechte Lösungen” nach den Washingtoner Prinzipien insbesondere durch Restitution zu ermöglichen. Klar ist unter Rechtsexperten, dass das Museum Bern als Erbe diese eingegangene Verpflichtung des Verstorbenen übernimmt.

Auch die Schweiz hatte 1998 die Washingtoner Erklärung zur Rückgabe von NS-Raubkunst unterzeichnet. Dennoch müssten Anspruchsteller damit rechnen, dass die Verhandlungen mit dem neuen Vertragspartner wieder “bei Null” beginnen, meint der auf NS-Raubkunst spezialisierte Kölner Publizist Stefan Koldehoff.

Und es gibt noch einen weiteren Teil der Sammlung: Fast 400 Arbeiten aus dem Schwabinger Fund konnten bisher dem Beschlagnahmegut der nationalsozialistischen “Aktion Entartete Kunst” von 1937 zugeordnet werden. Einige deutsche Museen machen sich Hoffnungen, dass sie Werke aus ihren Beständen möglicherweise zurückerhalten. Auch sie könnten sich an Bern wenden.

Auf einem Teil der Sammlung Gurlitt liegt allerdings noch ein dunkler Schatten. Das ist der Salzburger Fund. Dieser nach allgemeiner Expertenmeinung weitaus wertvollere Teil der Kollektion wurde in Gurlitts verwahrlostem Haus in Salzburg sichergestellt. Über 200 Bilder, darunter ein auf eine hohe zweistellige Millionensumme geschätztes Ölgemälde von Monet sowie andere Impressionisten-Werke, fallen nicht unter Gurlitts Vereinbarung mit dem Bund. Das heißt, sie sind nicht den Task Force-Experten zur Untersuchung gegeben worden.

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