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Gülle floss den Berg hinab: Vergessener Schieber sorgt für Strafverfahren

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Wie ein Video in den Sozialen Netzwerken zeigt, lief im Frühling auf einer Alp in Bürserberg etwas scheinbar völlig falsch. Denn aus einem Abfluss bei einer Firma floss plötzlich gülleartiges Wasser.

Normalerweise wird im Herbst der Güllekasten geleert und gespült. Anschließend wird der Schieber des Kastens offengelassen, damit Schmelz- und Eiswasser jederzeit abfließen können. Genau dies scheint der Bewirtschafter einer Alpe auf dem Bürserberg vergessen zu haben.

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Im Mai floss die Gülle-Wassermischung den Berg hinab

Die Folge konnte man im Mai beobachten. Das im Kasten angesammelte Schmelz- und Eiswasser vermischte sich mit den Gülleresten und wurde durch das Öffnen des Schiebers freigesetzt. So floss diese braune Gülle-Wasser-Mischung, welche sich noch im Kasten befande, den Berg hinunter, wie im Video festgehalten wurde.

Strafverfahren wurde eingeleitet

Nachdem die Bezirkshauptmannschaft Bludenz auf diesen Vorfall Anfang August aufmerksam gemacht worden ist, wurden umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet. Ein Sachverständiger der Abwasserwirtschaftsabteilung hat sich die Situation vor Ort angesehen. Zu diesem Zeitpunkt, zirka zwei Monate nach dem eigentlichen Vorfall, konnte keine "braune Flüssigkeit" mehr vorgefunden werden.

"Entspricht nicht der landwirtschaftlichen Praxis"

"Wir gehen grundsätzlich von einem Vorfall aus, der nicht der landwirtschaftlichen Praxis entspricht", stellt Bezirkshauptmann Harald Dreher deutlich klar. Es wurde nun ein Strafverfahren eingeleitet. Aufgrund der großen Zeitspanne zwischen Vorfall und dem aufmerksam Werden der BH Bludenz, konnten keine Schäden mehr festgestellt werden.

Dreher bittet um Mithilfe der Bürger

Die Person, welche für diesen Vorfall verantwortlich ist, muss mit einer Strafe von mehreren Hundert Euro rechnen. Um in Zukunft schneller reagieren zu können, bittet Dreher darum, bei solchen Beobachtungen umgehend die Bezirkshauptmannschaft zu informieren. Denn nur dann kann wirklich festgestellt werden, welcher Schaden angerichtet wurde.

In diesem Fall kann man im Großen und Ganzen von Glück im Unglück sprechen, da das Gülle-Wasser-Gemisch nicht in das Grundwasser gelangt ist. Dies hätte schwerwiegende Folge haben können.

(VOL.AT)

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