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Grünes Licht der Kartellwächter für Übernahme der Vorarlberg Milch

Das operative Geschäft der Vorarlberg Milch gehört jetzt - kartellrechtlich genehmigt - der NÖM AG.
Das operative Geschäft der Vorarlberg Milch gehört jetzt - kartellrechtlich genehmigt - der NÖM AG. ©Vorarlberg Milch
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat keine kartellrechtlichen Bedenken gegen die Übernahme des operativen Geschäftes durch die NÖM AG.
Klare Entscheidung: NÖM ist der neue Partner der Vorarlberg Milch
Vorarlberg Milch: “Eine Chance, die wir nützen müssen”

Die Bundeswettbewerbsbehörde BWB gibt grünes Licht für die Übernahme des operativen Geschäftes der Vorarlberg Milch durch die NÖM AG. Darüber informierte die BWB auf ihrer Internetseite. Die mögliche Frist für das Stellen eines Prüfungsantrages an das Kartellgericht endete am 30. Juni 2025.

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Konkret steht bei der BWB hinsichtlich der Übernahme zu lesen: "Die Amtsparteien (Hinweis der Redaktion: u. a. die BWB) haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot ist mit Wirkung vom 1. Juli 2025 weggefallen." Damit steht dem Zusammengehen der beiden milchverarbeitenden Betriebe nichts mehr im Wege.

Die Übernahme des operativen Geschäftes durch die NÖM AG ist, wie wiederholt berichtet, nur ein Teil des Deals. Bekanntlich wird sich die Vorarlberg Milch-Genossenschaft im Gegenzug mit drei Prozent an der NÖM AG beteiligen und bekommt auch einen Sitz im neunköpfigen Aufsichtsrat.

(wpa/gübi)

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