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Großspendenverbot passiert auch den Bundesrat

Das Großspendenverbot ist nun auch durch den Bundesrat.
Das Großspendenverbot ist nun auch durch den Bundesrat. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Das Großspendenverbot wurde am Donnerstag auch im Bundesrat beschlossen. SPÖ und FPÖ verteidigten den Entwurf in Sondersitzung der Länderkammer - ÖVP und Grüne kritisierten die Zahnlosigkeit des Rechnungshofes.

Nach dem Nationalratsbeschluss vom Vortag hat am Donnerstag auch der Bundesrat in einer Sondersitzung die neuen Parteispendenregeln beschlossen. Damit ist der Weg frei für die Spendenobergrenze, die nun mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann. ÖVP und Grüne kritisierten die Neuregelung in der Debatte als ungenügend, SPÖ und FPÖ verteidigten ihren Entwurf.

Spenden über 7.500 Euro verboten

Die von SPÖ und FPÖ im Nationalrat gemeinsam mit der Liste JETZT beschlossenen Regeln sehen u.a. ein Verbot von Großspenden über 7.500 Euro vor sowie einen Gesamtdeckel für Parteispenden bei 750.000 Euro pro Partei und Jahr. Die von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker geforderte Kontrollmöglichkeit für die Parteifinanzen kommt allerdings ebenso wenig wie der von Experten geforderte Straftatbestand für illegale Parteienfinanzierung.

"Die Kontrollmöglichkeit wurde nicht verbessert. Offenbar ist der Rechnungshof der SPÖ und FPÖ einfach unangenehm", kritisierte ÖVP-Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler die Neuregelung als unzureichend. Auch Grünen-Bundesrat David Stögmüller vermisst schärfere Kontrollmöglichkeiten und nahm den Rechnungshof gegen die in den letzten Tagen geäußerte Kritik der SPÖ in Schutz: "Der Rechnungshof wurde als unabhängige Instanz geschaffen und agiert weisungsunabhängig."

Ende einer "käuflichen Politik"

Verteidigt wurde die Novelle zum Parteiengesetz dagegen von Elisabeth Grossmann von der SPÖ und Monika Mühlwerth von der FPÖ. Natürlich könne es weitere Verbesserungsmöglichkeiten geben, aber die Obergrenze für Parteispenden sei sinnvoll, befand Mühlwerth. Und Grossmann hofft, dass mit der Neuregelung "eine käufliche Politik endlich ein Ende findet".

In Kraft treten können die neuen Regeln mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Formal ist dazu allerdings noch die Gegenzeichnung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen nötig.

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(APA/red)

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