Ein 30-Jähriger muss sich am Dienstag erneut vor dem Landesgericht Wiener Neustadt verantworten, weil er im März 2019 seine Großmutter im niederösterreichischen Bezirk Neunkirchen getötet haben soll. Der Strafausspruch vom Dezember 2019 - 20 Jahre Haft wegen Mordes - und die damals verhängte Einweisung wurden vom Obersten Gerichtshof (OHG) aufgehoben. Ein Schwurgericht entscheidet nun über die neue Strafhöhe und Unterbringung.
Ursprüngliches Urteil: Haft und Einweisung
Enkel plädiert auf "nicht schuldig"
Brief neben Leiche entdeckt
Der österreichische Staatsbürger soll die im Bett liegende 75-Jährige im Schlafzimmer ihres Hauses in der Nacht auf den 23. März 2019 geschlagen, gewürgt und ihr zahlreiche Stiche und Schnitte zugefügt haben. Am 17. Dezember 2019 fasste der Beschuldigte die 20 Jahre Haft in Kombination mit dem Widerruf einer bedingt nachgesehenen Strafe von vier Monaten aus. Der Niederösterreicher hätte also eigentlich 20 Jahre und vier Monate im Gefängnis absitzen müssen. Damit überschritt das Geschworenengericht nach Ansicht des OGH allerdings die Strafbefugnis, die bei zeitlich begrenzten Freiheitsstrafen bei exakt 20 Jahren endet.
(APA/Red.)