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Greenwashing: AUA darf nicht mit CO2-neutralen Flügen werben

Die Austrian Airlines dürfen künftig nicht mehr mit CO2-neutralen Flügen werben.
Die Austrian Airlines dürfen künftig nicht mehr mit CO2-neutralen Flügen werben. ©REUTERS/Leonhard Foeger (Sujet)
Künftig muss die AUA darauf verzichten mit CO2-neutralen Flügen zu werben.
AUA wirbt mit "CO2-neutralen Flügen": Kritik vom Werberat

Das geht aus einem Urteil des Landesgerichts Korneuburg nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) hervor. Der Hintergrund: Die Fluglinie hatte eine Verbindung nach Venedig als CO2-neutral angepriesen. Die Information sei irreführend, da zwar nachhaltiger Flugkraftstoff beigemengt worden sei, die Angaben aber nicht der Realität entsprachen, entschied das Gericht laut VKI-Aussendung.

Greenwashing: AUA darf nicht mit CO2-neutralen Flügen werben

Konkret warb die AUA auf Twitter und auf ihrer Homepage mit dem Text "CO2-neutral zur Biennale fliegen? Für uns keine Kunst! 100 % SAF". Ergänzt wurde das durch die Passage: "Denn gemeinsam mit dem Flughafen Wien und Venezia Airport bringen wir Sie mit nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) zur Biennale Arte nach Venedig."

Sustainable Aviation Fuels werden aus gebrauchtem Speiseöl erzeugt

Bei sogenannten Sustainable Aviation Fuels (SAF) handelt es sich um Flugkraftstoffe, die ohne die Verwendung fossiler Energieträger wie Erdöl oder Erdgas hergestellt werden. Gegenwärtig wird SAF hauptsächlich aus Reststoffen biologischer Herkunft wie gebrauchtem Speiseöl erzeugt. Es wird mit konventionellem Kerosin gemischt, das aber immer noch mindestens die Hälfte der Mischung ausmachen muss.

Kunden künnen mit Aufpreis von 50 Prozent Flug mit SAF buchen

Tatsächlich konnten Kundinnen und Kunden der Airline gegen einen Aufpreis von 50 Prozent auf das Flugticket die Nachhaltigkeitsoption mit SAF buchen. Allerdings sei mit der Werbebotschaft kein klares Bild vermittelt worden. Denn laut VKI liegt der maximale Beimischungsanteil von SAF im fossilen Kerosin aktuell bei 5 Prozent. "Es ist also technisch derzeit nicht möglich, Flüge CO2-neutral mit 100 Prozent SAF durchzuführen", erklärte VKI-Juristin Barbara Bauer.

AUA werde das rechtskräftige Urteil berücksichtigen

Die AUA werde das bereits rechtskräftige Urteil in aktuellen und zukünftigen Werbeaussagen berücksichtigen, wie es in einem Statement gegenüber der APA hieß. "Austrian Airlines nimmt das Urteil des Landesgericht Korneuburg zur Kenntnis und begrüßt, dass die Bestrebungen zur CO2-Reduktion positiv hervorgehoben werden. Die Kommunikation über bestehende Möglichkeiten für nachhaltigere Flugreisen ist zur Erreichung der gesetzten CO2-Reduktionsziele erforderlich. Austrian Airlines hat dabei stets die Absicht, transparent und verständlich zu kommunizieren."

(APA/Red)

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