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Grazer Umweltzone beschäftigt die EU

Die Einrichtung einer Umweltzone in Graz nach deutschem Vorbild könnte das Feinstaub-Problem beheben.
Die Einrichtung einer Umweltzone in Graz nach deutschem Vorbild könnte das Feinstaub-Problem beheben. ©AP Photo/Joerg Sarbach
Sechs Wochen Zeit bleibt der steirischen Landesregierung, um auf ein Schreiben der EU-Kommission zu reagieren, sonst drohen Strafzahlungen. Konkret geht es um die Einhaltung von Feinstaubgrenzwerten und die Einrichtung einer Umweltzone in Graz.

Ein Schreiben der EU-Kommission an die steirischen Behörden in Sachen Feinstaub-Maßnahmenplan und Umweltzone könnte ungenehme Folgen für das Land Steiermark haben: Darin wird kritisiert, dass der “von der abteilungsübergreifenden Projektgruppe Luftqualitätsplan nicht alle in der Mitteilung (des Landes an Brüssel, Anm.) genannten zusätzlichen Maßnahmen” enthält. Explizit wird dabei die Umweltzone genannt. Wie seitens des Büros von Landeshauptmann Franz Voves am Karfreitag versichert wurde, liege das Schreiben – obwohl mit Anfang März datiert – noch nicht vor.

Umweltzone in Graz umstritten

Umwelt- und Verkehrslandesrat Gerhard Kurzmann hatte bisher stets verkündet, eine Umweltzone komme für ihn nicht infrage, die Maßnahmen im “Luftreinhalteprogramm Steiermark 2011” seien ausreichend. Damit könnte nun ein Vertragsverletzungsverfahren drohen, das in letzter Konsequenz Strafzahlungen der Steiermark bedeuten könnte.

In den vergangenen Monaten hatte es immer mehr Bewegung der steirischen und Grazer Politik hin zur Einführung einer Umweltzone mit Fahrzeugklassifizierungen und fallweise Fahrverbote bei zu hoher Luftbelastung geben – Graz ist neben Leibnitz die Stadt mit den meisten Überschreitungen von Feinstaubgrenzwerten im Jahr. Nach den Grünen und schließlich der Grazer ÖVP hatten sich zuletzt Landeshauptmann Voves und sein Stellvertreter Hermann Schützenhöfer dafür ausgesprochen. Zuletzt hatte Umweltminister Nikolaus Berlakovich mit einer entsprechenden Verordnung Vorarbeit geleistet.

Landesregierung muss spätestens in der vierten Aprilwoche reagieren

Laut dem Schreiben der EU-Kommission habe Österreich nicht die zuvor mitgeteilten zusätzlichen Maßnahmen in seinen Luftqualitätsplan aufgenommen. Wenn nun innerhalb von sechs Wochen seitens der Behörden nicht zusätzliche Maßnahmen wie die Umweltzone zur Erreichung der Luftqualitätsziele oder alternative Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaub-Belastung eingeführt würden, schließe die Kommission die Überprüfung der bisherigen Ausnahmegenehmigung nicht aus. Da das Schreiben mit Anfang März datiert ist, müsste die Landesregierung spätestens in der vierten Aprilwoche antworten.

Bekämpfung des Feinstaubs ohne Umweltzone möglich?

Die Grüne Landtags-Klubobfrau Sabine Jungwirth hatte bereits am Donnerstag in einer Aussendung von der Landesregierung verlangt, das Schreiben öffentlich zu machen. Es bestätige sich der Verdacht, “den die Grünen gleich bei der überraschend plötzlichen ‘Pro Umweltzone’-Presseaussendung von Landeshauptmann Voves und seinem Stellvertreter Schützenhöfer hegten – dass der Grund für den plötzlichen Sinneswandel in einer Erhöhung des Drucks der EU begründet liegt.” Man warne seit langem davor, dass ohne Maßnahmen im Verkehrsbereich die Bekämpfung des Feinstaubs nicht funktionieren werde. Die Grünen wollen diesbezüglich im Land eine diesbezügliche Anfrage an die Landesregierung richten.
(APA)

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