Bis Mittwoch haben nur 55 Prozent der betroffenen Autobesitzer ein Parkpickerl gekauft. Laut Verkehrsstadtrat Rudolf Schicker (SPÖ) wird bis Montag eine Übergangsfrist eingeräumt, dann erst wird gestraft. Das Parkpickerl in Rudolfsheim-Fünfhaus unterscheidet sich mehrfach von den anderer Bezirke. Es gilt täglich, also auch am Wochenende und an Feiertagen.
Auch gilt es nur abends in der Zeit zwischen 18.00 und 23.00 Uhr und nicht für den ganzen Bezirk, sondern nur innerhalb eines bestimmten Grätzels. Das Pilotprojekt soll zeigen, ob durch die Kurzparkzonenregelung mehr Stadthallenbesucher mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen.
Laut einer Studie kommen 40 Prozent der Besucher der Stadthalle mit dem Auto und viele von ihnen parken nicht in der Stadthallengarage. Autofahrerklubs kritisieren, dass die Felberstraße, die Huglgasse, die Holochergasse und die Oeverseestraße nicht mehr zum Einzugsgebiet der Stadthalle gehören und dennoch von der Kurzparkzonenregelung betroffen sind.
Zudem könnte der Pilotversuch schon nach einem Jahr und nicht erst nach zwei Jahren verwertbare Ergebnisse bringen. Die Bewohner im angrenzenden Ottakring wiederum fürchten, dass nun die meisten Stadthallenbesucher bei ihnen parken werden.