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Gratis Notebooks und Tablets ab Schuljahr 2021/22

Die Endgeräte sollen auch dem Lehrpersonal als Lernbehelf zur Verfügung gestellt werden.
Die Endgeräte sollen auch dem Lehrpersonal als Lernbehelf zur Verfügung gestellt werden. ©APA/HANS PUNZ
Ab dem Schuljahr 2021/22 sollen alle Schüler ab der fünften Schulstufe mobile Endgeräte wie Notebooks oder Tablets stark verbilligt oder sogar gratis erhalten.

Die Digitalisierung an den Schulen soll vorangetrieben werden. Daher werden ab dem Schuljahr 2021/2022 an den Bundesschulen mobile Endgeräte wie Notebooks und Tablets an Schüler der fünften Schulstufe stark verbilligt oder sogar gratis weitergegeben.

Entsprechende Pläne existieren schon seit vor dem Sommer, am heutigen Dienstagabend hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) das entsprechende Gesetz in Begutachtung geschickt.

Schüler bekommen Notebooks und Tablets gratis oder verbilligt

Für das erste Jahr gibt es noch eine weitere Ausnahme. Profitieren können auch Schüler, die die fünfte Klasse wiederholen sowie Jugendliche aus der sechsten Schulstufe. Voraussetzung dafür, dass an einem Standort überhaupt die staatliche Beihilfe wirksam wird, ist, dass es dort ein spezifisches Digitalisierungskonzept gibt.

Bezahlen müssen die Eltern 25 Prozent des Einkaufspreises, dafür geht das Gerät in den Besitz des Schülers über. Ausgenommen von der Zuzahlung werden jene Familien, die Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder Notstandshilfe beziehen, von den Rundfunkgebühren befreit sind oder wo ein im gleichen Haushalt lebendes Geschwisterkind im Jahr davor eine Beihilfe gemäß Schulbeihilfe- oder Studienförderungsgesetz bezogen hat. In diesen Fällen sind die mobilen Endgeräte gratis.

Lehrer können zur Fernverwaltung auf Geräte zugreifen

Zur Gewährleistung der Unterrichtsziele können Lehrpersonen während des IT-gestützten oder ortsungebundenen Unterrichts mittels Fernverwaltung auf die Geräte der jeweiligen Schüler zugreifen. Dies ist freilich so auszugestalten, dass der Eingriff nicht unbemerkt durch die Jugendlichen stattfinden kann.

Endgeräte sollen auch dem Lehrpersonal als Lernbehelf zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich der Landeslehrpersonen, die ja in den Mittelschulen tätig sind, soll als Anschubfinanzierung den Ländern die Möglichkeit zu einem durch den Bund finanzierten Erwerb von digitalen Endgeräten für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23 im Ausmaß von drei Endgeräten je erstmals teilnehmender Klasse an anspruchsberechtigten Schulen geschaffen werden.

Definiert werden digitale Endgeräte folgendermaßen: Einrichtungen zur elektronischen oder nachrichtentechnischen Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung von Sprache, Text, Stand- und Bewegtbildern sowie Daten, die zur Datenverarbeitung und -kommunikation eingesetzt werden können, insbesondere Notebooks oder Tablets.

Evaluiert wird das Projekt laut Gesetzesentwurf bis spätestens Ende 2024.

Beschaffungsstart im Dezember, kein Zwang für Schulen

Die Beschaffung der günstigen bzw. Gratis-Tablets und Notebooks für die Schulen wird so richtig im kommenden Dezember starten. Bis dahin sollen die jeweiligen Standorte dem Bildungsministerium mitteilen, ob sie teilnehmen wollen. Dann geht es an die Beschaffung, wobei die Schulen zwischen drei Betriebssystemen wählen können. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) geht davon aus, dass die allermeisten Standorte an dem Projekt teilnehmen.

Gezwungen wird freilich keine Schule. Wie Faßmann bei einem Pressegespräch Mittwochvormittag ausführte, könne sich ein Standort auch dafür entscheiden, als letztes gallisches Dorf weiter nur auf analogen Unterricht zu setzen. Präsidialsektionschefin Iris Rauskala geht von 80.000 bis 160.000 mobilen Endgeräten aus, die im ersten Jahr benötigt werden.

Bis zu 160.000 mobile Endgeräte benötigt

Die große Bandbreite ergibt sich daraus, dass man im Ministerium nicht abschätzen kann oder will, wie viele Standorte sich beteiligen. Nötig dafür ist jedenfalls die Erstellung eines eigenen Digitalisierungskonzepts. Die Bewerbung der Schulen soll bis 18. Dezember vorliegen.

Für Rauskala bedeutet die günstige Beschaffung auch einen wichtigen Beitrag zur "Digital Equity". Durch die einheitlichen Geräte würden alle auf dem selben Level sein.

"Einladung" von Pflichtschulen ab Herbst 2021 vorgesehen

Weiters präsentiert wurde bei dem Pressegespräch das Portal Digitale Schule (PoDS), das die im Schulbereich verwendeten elektronischen Anwendungen bündelt. Unter einem Login können dann die diversen Plattformen vom elektronischen Klassenbuch über das Verwaltungsprogramm Sokrates bis zu den Contentportalen Eduthek und Edutube abgerufen werden. Lehrer haben ebenso bereits Zugang wie Schüler. Ab Dezember sollen auch Erziehungsberechtigte eingebunden sein. Dies gilt freilich vorerst alles nur für die Bundesschulen. Die Pflichtschulen sollen ab Herbst 2021 zur Teilnahme "eingeladen" werden.

Zu erreichen ist PoDS nicht nur auf Desktops sondern auch auf Mobilgeräten wie Tablets und Smartphones. Betrieben wird es vom Bundesrechnungszentrum.

Pädagogen nehmen Fortbildungsmöglichkeiten an

Faßmann zeigte sich durchaus angetan, dass auch die Pädagogen zunehmend die Möglichkeit zur Fortbildung annehmen. "Stolz" ist er etwa darauf, dass im Sommer an einem praxisorientierten Zusatzkurs zum Distance Learning (MOOC) 12.000 Lehrer teilgenommen hätten, wobei ein Drittel davon erstmals eine einschlägige Online-Fortbildung besucht habe. Zur Einordnung: es gibt in etwa 123.000 Lehrer, die teilnehmen hätten können. Mit keinem Präsenzkurs hätte man so viele Lehrer erreichen können, betonte der Minister. Mitte November starte daher eine zweite Runde.

(APA/Red)

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