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Gratis Antigentests ab 9. April wieder in Apotheken erhältlich

Gratis-Antigentests wird es wieder in Apotheken geben.
Gratis-Antigentests wird es wieder in Apotheken geben. ©APA/BARBARA GINDL
Ab dem 9. April werden in Apotheken wieder fünf kostenlose Antigentests pro Person und Monat erhältlich sein. Die Regelung soll Ende Juni wieder außer Kraft treten.
Fünf Corona-Tests pro Monat gratis

Im Sozialausschuss ist am Mittwoch der Weg für die von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) angekündigten fünf kostenlosen Antigentests pro Monat geebnet worden.

Sozialausschuss ebnet Weg für kostenlose Antigentests

Die Umsetzung der ebenfalls tags zuvor angekündigten Bereitstellung von fünf Gratis-PCR-Tests erfolgt laut dem Gesundheitsminister auf dem Verordnungsweg, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Kritik an dieser Vorgangsweise kam von der Opposition, die der türkis-grünen Regierung Chaos im Corona-Management vorwirft. Weiter offen sind auch die Modalitäten der Schultests. In diesem Zusammenhang verwies Rauch einmal mehr auf die Zuständigkeit von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP).

Apotheken geben ab 9. April wieder gratis Antigentests aus

Durch die Anpassung diverser Sozialgesetze werde ermöglicht, dass die Apotheken ab dem 9. April wieder fünf SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung pro Person und Monat an die Bezugsberechtigten, darunter fallen alle Krankenversicherten und deren Angehörige ab zehn Jahren, abgeben können. Für die Abwicklung erhalten die Apotheken ein pauschales Honorar in Höhe von zehn Euro pro Packung. Die Regelung soll Ende Juni wieder außer Kraft treten.

Zugriffsmöglichkeit auf ELGA wird verlängert

Zusätzliche Änderungen seien auch im COVID-19-Zweckzuschussgesetz erforderlich, zumal den Ländern und Gemeinden aufgrund der angepassten Teststrategie ein Mehraufwand entstehe. Etwa durch die Abgeltung der Ausgaben für jene Personen, die nicht bei gesetzlichen Krankenversicherungsträgern versichert, sondern bei Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder oder Gemeinden anspruchsberechtigt sind. Ferner wird im Gesundheitstelematikgesetz die rechtliche Grundlage für die Abgabe der sogenannten Wohnzimmertests, die Ende Dezember 2021 außer Kraft getreten ist, erneut verankert sowie die Zugriffsmöglichkeit auf ELGA verlängert, hieß es.

(APA/Red)

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