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Gegen Ex-Finanzminister Grasser wird weiter ermittelt

Grasser rechnet mit Freispruch, laut "Presse" wird Antrag ins Leere gehen.
Grasser rechnet mit Freispruch, laut "Presse" wird Antrag ins Leere gehen. ©APA
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist mit seinem Antrag auf Einstellung des gegen ihn laufenden Strafverfahrens abgeblitzt.
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Neue Vorwürfe gegen Grasser

Das Wiener Straflandesgericht hat das Vorbringen seines Anwalts Manfred Ainedter in einem 53 Seiten umfassenden Beschluss abgewiesen, gab Gerichtssprecher Christian Gneist am Dienstag bekannt. “Maßgeblich dafür waren rechtliche Überlegungen und dass aus Sicht des Gerichts ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist”, meinte Gneist gegenüber der APA.

14 Tage Zeit für Beschwerde

Grassers Rechtsvertreter Manfred Ainedter hat nun 14 Tage Zeit, gegen den Beschluss eine Beschwerde einzulegen, mit der sich das Wiener Oberlandesgericht (OLG) auseinandersetzen müsste.

Mit der Entscheidung von Richterin Olivia-Nina Frigo ist klargestellt, dass die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) ihre Untersuchungen gegen Grasser fortsetzen kann. Gegen den Ex-Finanzminister wird unter der Geschäftszahl 316 HR 50/10 p unter anderem wegen Untreue, Amtsmissbrauchs und Geschenkannahme durch Beamte ermittelt.

“Keine umfassende Akteneinsicht”

Auch Grassers Behauptungen, ihm sei von der Justiz keine volle Akteneinsicht gewährt worden und sein Antrag auf Verfahrenseinstellung sei von der Staatsanwaltschaft nicht zeitgerecht weitergeleitet worden, wurden vom Straflandesgericht nicht aufgegriffen. Die Richterin wies Grassers Einsprüche wegen angeblicher Rechtsverletzung zurück. “Laut Akt hat er umfassende Akteneinsicht bekommen. Der Einstellungsantrag vom August 2011 ist im Oktober bei Gericht eingelangt, damit hat sich dieser Punkt erübrigt”, erläuterte Gneist.

Zahlreiche Vorwürfe gegen Grasser

Gegen den ehemaligen Finanzminister stehen zahlreiche strafrechtliche Vorwürfe im Raum. Zentraler Bestandteil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist die Buwog-Privatisierung 2003/04 und damit in Verbindung stehende Provisionszahlungen von 9,6 Mio. Euro, die vom erfolgreichen Bieter Immofinanz an den PR-Berater Peter Hochegger und den Ex-FPÖ-Politiker und Grasser-Vertrauten Walter Meischberger bezahlt wurden. Die Gelder sollen über Zypern auf drei Konten in Liechtenstein geflossen und laut Verdachtslage zu einem Teil auch Grasser zugekommen sein.

Grasser sieht sich weiters der Anschuldigung ausgesetzt, im Zusammenhang mit der Einmietung der Finanz im Linzer Terminal Tower unter Mitwirkung des Immobilienmaklers Ernst Karl Plech 700.000 Euro für die Vornahme eines pflichtwidrigen Amtsgeschäfts erhalten zu haben. Um dubiose Geldflüsse geht es auch in der Novomatic-Affäre, wo der Firma Valora Solutions 465.000 Euro überwiesen wurden, an der Grasser, Hochegger und Meischberger Anteile hielten. Untersucht werden von der Anklagebehörde auch undurchsichtige Bargeldflüsse zwischen Oktober 2005 und August 2007 zu und von Grassers privatem Girokonto bei der Meinl Bank.

Grasser hat stets sämtliche gegen ihn gerichteten Vorwürfe mit Nachdruck bestritten.

Anwalt “enttäuscht”

“Nicht überrascht, aber über die inhaltsleere Begründung des Gerichts enttäuscht” hat der Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter, den Beschluss auf Abweisung seines Antrags auf Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Grasser zur Kenntnis genommen. Richterin Olivia-Nina Frigo habe sich im Wesentlichen damit begnügt, die Stellungnahme der Anklagebehörde zu seinem Vorbringen zu wiederholen, “und sich selbst nur auf vier dürren Seiten inhaltlich damit auseinandergesetzt, wobei sich ihre Begründung darin erschöpft zu sagen, die Weiterführung sei geboten”, sagte Ainedter am Dienstagnachmittag gegenüber der APA.

Er werde nun prüfen, ob gegen den Fortführungs-Beschluss Beschwerde eingelegt wird, meinte der Anwalt. Dafür hat er 14 Tage Zeit. Laut Ainedter soll Frigo in ihrer Entscheidung formal nur auf die Buwog-Causa und die mit der Buwog-Privatisierung befasste Investmentbank Lehmann Brothers Bezug genommen haben, nicht aber auf andere Faktenkomplexe, die Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind. (APA)

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