AA

Grammy: Mariah Carey top

Das Comeback von Mariah Carey (35) ist perfekt. Die US-Sängerin wurde am Donnerstag in New York für acht Grammys nominiert, darunter in allen Hauptkategorien.

Ihr Hit „We Belong Together“ kam als bestes Lied und beste Single auf die Favoritenliste, „The Emancipation of Mimi“ unter die besten fünf Alben.

Ebenfalls acht Mal nominiert wurden der Rapper Kanye West und der von ihm entdeckte Rhythm-and-Blues-Musiker John Legend, der dies als „Sahnehäubchen“ am Ende eines erfolgreichen Jahres bezeichnete. 50 Cent, Beyonce Knowles, Stevie Wonder und Will.i.am von den Black Eyed Peas folgten mit sechs Nominierungen. Die wichtigsten amerikanischen Musikpreise werden am 8. Februar in Los Angeles verliehen. Die Zahl der Kategorien ist mittlerweile auf 108 gestiegen.

In der besonders begehrten Sparte „Album des Jahres“ konkurriert Careys „Mimi“ mit Kanye Wests „Late Registration“, Gwen Stefanis „Love. Angel. Music. Baby.“, „How To Dismantle An Atomic Bomb“ von U2 und – sehr überraschend – Paul McCartneys „Chaos And Creation In The Backyard“. McCartney hat als Solokünstler noch nie einen Grammy bekommen. Eminem, Coldplay und Bruce Springsteen gingen bei der Alben-Nominierung leer aus.

„Das ist unglaublich“, sagte Carey unmittelbar nach der Nominierungszeremonie. „Es war aber auch schon ein unglaubliches Jahr.“ Vor allem über die Nominierung in der Kategorie „Album des Jahres“ freue sie sich sehr. Ihr Glaube an sich selbst und an Gott habe ihr geholfen, ihre Krise vor drei Jahren zu überwinden und ein Comeback zu schaffen. „Ich habe viel gelernt und bin wirklich erwachsen geworden.“ Carey hatte 2001 einen Nervenzusammenbruch erlitten. Ihr Film „Glitter“ war ein Flop, und auch mit ihrem Album hatte sie 2002 nur mäßigen Erfolg.

Die Grammys werden seit 1958 von der amerikanischen Musikakademie vergeben. Kritiker bemängeln, bei der Auswahl der Gewinner zähle weniger die Qualität als der Verkaufserfolg.

  • VIENNA.AT
  • Musik
  • Grammy: Mariah Carey top
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen