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Graben dient zur Entwässerung

Dem unangenehmen Geruch, der vom Bachlauf verursacht wird, geht die Tiefbauabteilung noch auf den Grund.
Dem unangenehmen Geruch, der vom Bachlauf verursacht wird, geht die Tiefbauabteilung noch auf den Grund. ©Vogel
Lustenau. Antoinette Vogel ärgerte sich kürzlich im Bürgerforum über einen Bachlauf in Lustenau, der ständig mit Müll verschmutzt ist und stellte der Marktgemeinde die Frage, wieso man den übelriechenden Bachlauf nicht auflöst.
Graben dient zur Entwässerung

„Dieser Bachlauf wird nach dem Abschluss der Kanalarbeiten im letzten Jahr aus gutem Grund nicht verrohrt. Aus dem Kanal, in den früher die Überläufe der Kläranlagen eingeleitet wurden, ist ein Graben geworden, der für die Entwässerung des Regenwassers dient“, so die Antwort auf Nachfrage im Rathaus.

 

Bachlauf bleibt erhalten

 

Bei großen versiegelten Flächen sei es im Sinne des Gewässerschutzes wichtig, solche Wasserabläufe zu erhalten. „Wie unser Schmutz- und das Regenwasser im Sinne des Gewässerschutzes am besten abgeleitet werden kann, wird seitens der Verantwortlichen für Kanal und Wasserwirtschaft von Gemeinde und der Wasserrechtsbehörde der BH genau geprüft. Der Bachlauf darf und soll also nicht einfach aufgelöst, sondern erhalten werden“, weist Judith Bösch von der Marktgemeinde hin. Heinz Fröwis von der Tiefbauabteilung ergänzt dazu: “Für die Verrohrung offener Gerinne ist eine wasserrechtlichce Bewilligung notwendig. Bewilligungen dieser Art werden seitens der Wasserrechtsbehörde nur in absoluten Ausnahmefällen und unter der Auflage von Ersatzmaßnahmen erteilt. Den unangenehmen Gerüchen wird die Tiefbauabteilung auf den Grund gehen. Da in diesen Graben keine Schmutzwässer mehr eingeleitet werden dürfen, sollte dieser Umstand der Vergangenheit angehören.”

 

 

 

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