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All-in-Verträge: Leistung in der Arbeit wird oft nicht korrekt bezahlt

Viel Arbeit für wenig Geld
Viel Arbeit für wenig Geld ©APA-dpa - Mohssen Assanimoghaddam
Viele Unternehmen wollen diese Art von Vertrag nicht mehr nur für Führungskräfte, sondern auch für die Beschäftigten. All-In-Verträge dürfen nicht zum "Massenphänomen" werden, warnt die Gewerkschaft.

Die Problematik durch All-in-Verträge habe sich durch das "Arbeitszeitverlängerungsgesetz", das seit 1. September 2018 neue Höchstgrenzen für die Arbeitszeit eingeführt hat, noch verschärft, schilderte Teiber. Die laut Gesetz vorgegebene Freiwilligkeit ab der 11. täglichen Arbeitsstunde sei nämlich im Arbeitsleben nicht vorhanden, da Arbeitnehmer fürchteten, ihren Job zu riskieren, wenn sie die Wünsche der Arbeitgeber nach Mehrarbeit ablehnen würden. Außerdem werde durch die neue Arbeitszeitregelung mehr Arbeit für dasselbe Entgelt notwendig, die Arbeit werde also schlechter bezahlt, erläuterte die Spitzengewerkschafterin.

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Die GPA stützt sich bei ihrer Kritik auf die Auswertung ihres All-in-Rechners - - wobei rund 78.000 Fälle analysiert wurden. Demnach wurde bei 44 Prozent eine Unterbezahlung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden durch das All-in-Gehalt festgestellt. Der Rechner berücksichtige 18 verschiedene Kollektivverträge, auch Vordienstzeiten und Position im Unternehmen werden registriert. Jeder könne den Rechner nutzen, um einen Richtwert zu erhalten, ob sein All-in-Gehalt auch der tatsächlich geleisteten Arbeit entspreche, oder ob eine Unterbezahlung vorliege - auch Nichtgewerkschaftsmitglieder. Firmeninterne Regelungen werden nicht berücksichtigt, Gewerkschaftsmitglieder können sich direkt an die GPA zur Überprüfung wenden.

Weitere Ergebnisse der Auswertung

Das Gehalt von Frauen mit All-in-Verträgen liegt um 14,5 Prozent unter jenem der Männer, obwohl ihre Arbeitszeit nur 0,5 Prozent geringer ist. Das durchschnittliche Monatsgehalt der Beschäftigten mit All-in-Verträgen liegt bei 3.964 Euro brutto, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei 44,1 Stunden. Die meisten Beschäftigten, die den All-in-Rechner der Gewerkschaft nutzten, sind in den Branchen Metallindustrie, IT und Handel tätig.

Genaue und aktuelle Zahlen über die All-in-Verträge gebe es nicht, aber laut einer Schätzung der Statistik Austria aus dem Jahr 2015 sind rund 540.000 Beschäftigte betroffen. Aus den Beratungen und von Betriebsräten wisse man, dass viele Unternehmen All-in-Verträge nicht mehr nur für Führungskräfte, sondern für die Mehrheit der Beschäftigten haben wollen, so die Leiterin der GPA-djp-Rechtsabteilung, Andrea Komar. Durch All-in-Verträge werden mit einem Pauschalgehalt konkrete Ansprüche, meist die geleisteten Mehr- und Überstunden, abgegolten. Der Arbeitgeber muss eine jährliche Deckungsprüfung machen, wurden mehr als die pauschal abgegoltenen Überstunden geleistet, ist die Differenz dem Arbeitnehmer nachzuzahlen.

Grundsätzlich lehne die Gewerkschaft All-in nicht ab, denn für einige Beschäftigte seien die Verträge durchaus lukrativ. Aber es dürfe nicht zum "Massenphänomen" werden, warnt Teiber. Ihre Forderungen: All-in-Verträge sollten nur noch für Führungskräfte ab 5.000 Euro Bruttogehalt zum Einsatz kommen. Der Arbeitgeber solle verpflichtet werden, dem Arbeitnehmer jährlich eine Deckungsprüfung vorzulegen, damit eine allfällige Unterbezahlung ausgeglichen werden könne. Jeder Arbeitnehmer mit All-in solle auf eigenen Wunsch in einen Vertrag mit Einzelberechnung umsteigen können. Insgesamt brauche es eine bessere Datenerfassung für All-in-Verträge.

WKÖ verteidigt All-In-Verträge

In einer Reaktion auf die GPA-Kritik hat die Wirtschaftskammer (WKÖ) die All-in-Verträge verteidigt. Diese seien besser als ihr Ruf, denn sie brächten für beide Seiten Vorteile und seien transparent, sagt Rolf Gleißner, stellvertretender Leiter der Sozialpolitik in der WKÖ am Mittwoch zur APA. Der Arbeitnehmer erhalte einen fixen und somit vorhersehbaren höheren Betrag, egal ob er in einem Monat Überstunden mache oder nicht. Diese Überzahlung gelte auch bei Sonderzahlungen, Entgeltfortzahlungen sowie als Berechnungsgrundlage für die Pensionsversicherung.

Vorteile für den Arbeitgeber bei All-In-Verträgen

Für den Arbeitgeber vereinfachen All-In-Verträge den Verwaltungsaufwand, vor allem in der Lohnverrechnung. Statt jeden Monat die angefallenen Mehr- und Überstunden samt Zuschlägen zu berechnen, müssen Arbeitgeber diese nun nur noch einmal pro Jahr abrechnen, so Gleißner. All-In-Vereinbarungen seien auch transparent, denn seit 1.1.2016 sei der Grundlohn, also der Lohn für die Normalarbeitszeit, extra auszuweisen.

(APA)

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