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Gottesdienste ab 15. Mai: Coronaregeln für Messen

Bei den Gottesdiensten ab 15. Mai gelten detaillierte Regelungen.
Bei den Gottesdiensten ab 15. Mai gelten detaillierte Regelungen. ©APA
Ab 15. Mai können wieder Gottesdienste gefeiert werden. Dabei gibt es jedoch detaillierte Regeln zu beachten.

Mit den gelockerten Corona-Schutzmaßnahmen können ab 15. Mai wieder Gottesdienste gefeiert werden. Die Bischofskonferenz hat detaillierte Regeln für katholische Messen erlassen. "Zum gegenseitigen Schutz ist das gemeinsame Beten und Singen auf ein Minimum zu reduzieren", Handkommunion ist (sonntags) erlaubt, kein Weihwasser, Taufen und Trauungen mit maximal zehn Teilnehmern, Begräbnisse mit maximal 30.

Keine großen kirchlichen Feste bis Ende August

Weiter verschoben werden Messen im Freien, Erstkommunion und Firmung. Bis Ende August können große kirchliche Feste nicht in gewohnter Weise gefeiert werden, betonten die Bischöfe laut Kathpress in einem am Sonntag veröffentlichten Hirtenwort.

Generell gilt auch in der Kirche: 10 m2 pro Person, prinzipiell zwei Meter Mindestabstand, Maskenpflicht, regelmäßige Desinfektion von Türgriffen etc. Über die Einhaltung wachen Ordnerdienste. Kommt es - etwa bei der Kommunion - irrtümlich zum direkten Handkontakt, muss der liturgische Dienst unterbrochen und die Beteiligten müssen sich die Hände waschen oder desinfizieren.

Ablauf der Kommunion genau geregelt

Ganz genau geben die Bischöfe geregelt, wie die Kommunion gespendet wird: Nur Handkommunion ist erlaubt, dabei aber direkter Handkontakt zu vermeiden. Die Hostien müssen bis dahin zugedeckt sein, der Austeiler muss kurz vorher eine Maske anlegen und sich die Hände "gründlich" reinigen. Es ist "größtmöglicher Abstand" einzuhalten, "die Worte 'Der Leib Christi' - 'Amen' entfallen". 2-Meter-Regel und Maskenpflicht sind dafür kurzfristig ausgesetzt.

Ministranten dürfen (mit zwei Metern Abstand) eingesetzt werden. Die Messe soll immer nur "in der großen Kirche" gefeiert werden. In dieser ersten Stufe sind die Gläubigen weiter von der Sonntagspflicht entbunden.

Taufen und Trauungen im engsten Familienkreis möglich

Taufen und Trauungen sind möglich - wobei aber Verschiebung empfohlen wird -, jedoch nur im engsten Familienkreis. Bei der Trauung wird statt dem Anstecken der Ringe "die Bestätigung der Vermählung durch das Umwickeln der Hände mit einer Stola in Stille" vorgeschlagen. Gebeichtet wird weiter nur außerhalb des Beichtstuhles, "bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", mit zwei Meter Abstand und eventuell Plexiglasscheibe.

In ihrem Hirtenwort ersuchten die Bischöfe die Gläubigen weiter um "Geduld, Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme verbunden mit dem Blick auf verschiedene Formen des Kirche-Seins". Die Einschränkungen seien ein notwendiger Beitrag zur Überwindung der Pandemie und würden dem christlichen Gebot der Selbst- und Nächstenliebe entspringen. Es sei "eine Zeit der Hauskirche", es gelte weiterhin zu Hause zu beten und die Bibel zu lesen - und die "Mitfeier des Gottesdienstes über die Medien" sei weiter wichtiger Teil des Glaubenslebens.

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(APA/Red)

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