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Google startet Testament-Funktion für Online-Dienste

Nutzer können ihren digitalen Nachlass regeln.
Nutzer können ihren digitalen Nachlass regeln. ©AP
Was nach dem Tod eines Menschen mit dessen digitalen Spuren - Dokumenten, Fotos und Online-Profilen - geschieht, beschäftigt zunehmend die großen Internetfirmen. Der US-Konzern Google stellte am Donnerstag eine Testament-Funktion vor, die Nutzern eine stärkere Kontrolle über den Umgang mit persönlichen Daten nach ihrem Ableben gibt.


“Was soll mit ihren Fotos, E-Mails und Dokumenten passieren, wenn Sie einmal nicht mehr sind?”, hieß es in einer Mitteilung, mit der Google die neue Funktion vorstellte. Der Service für “inaktive Konten”, wie es der Konzern formuliert, wird den Angaben zufolge für Googles E-Mail-Dienst Gmail, die Online-Videoplattform YouTube, den Foto-Dienst Picasa, das soziale Netzwerk Google+ sowie den Online-Datenspeicher Drive eingeführt. Mit ihr könnten sich Nutzer auf ihr “digitales Leben nach dem Tod” vorbereiten und zugleich ihre Privatsphäre schützen, teilte Google mit.

Daten können automatisch gelöscht werden

Google-Nutzer können in dem neuen Dienst beispielsweise verfügen, ob ihre Daten nach drei, sechs oder zwölf Monaten ohne Aktivität auf dem Konto automatisch gelöscht werden. Außerdem können Bekannte oder Familienmitglieder zu Verwaltern des digitalen Nachlasses bestimmt werden. Um versehentliche Löschungen zu vermeiden, soll der Nutzer zuvor per E-Mail oder SMS eine Vorwarnung erhalten.

Rechtssprechung noch vage

Angesichts der steigenden Internet-Nutzerzahlen haben sich auch andere Anbieter von sozialen Netzwerken mit der Frage befasst, was nach dem Tod von Mitgliedern aus den in ihren Profilen gespeicherten Daten wird. In den USA ist die Rechtsprechung dazu noch vage. Für Schlagzeilen sorgte im Jahr 2005 der Fall eines im Irak getöteten US-Soldaten. Der E-Mail-Anbieter Yahoo verweigerte seinerzeit der Familie den Zugriff auf dessen Konto mit dem Hinweis, “private Informationen” nicht offenlegen zu können.

Ö: Recht geht an Erben über

Hierzulande gehen die Rechte an Homepages, online gespeicherten E-Mails, Bildern und Profilen auf die Erben über. Sie dürfen bei Internet-Anbietern zum Beispiel neue Passwörter anfordern, um Zugang zu den Konten zu bekommen. Als Legitimation dienen nach Angaben des Branchenverbands Bitkom Sterbeurkunde und Erbschein.

Facebook bietet “Erinnerungsstatus” an

Auch Yahoo Deutschland weist in seinen Geschäftsbedingungen darauf hin, dass die Mitgliedschaft mit dem Tod erlischt und nicht übertragen werden kann. Das soziale Netzwerk Facebook bietet einen “Erinnerungsstatus” an, in den Konten von Mitgliedern nach deren Tod geschaltet werden können. In dem Status können Freunde auf der Seite des Mitglieds Beileidsbekundungen hinterlassen. Der Kurznachrichtendienst Twitter stellt Hinterbliebenen das komplette Archiv des Verstorbenen zur Verfügung.

Online-Passwörter für Erben hinterlegen

Es gibt auch spezielle Anbieter, bei denen Online-Passwörter für die Erben hinterlegt werden können. Der Bitkom-Verband rät jedoch zur genauen Prüfung solcher Angebote und empfiehlt, die sensiblen Informationen einem Notar zu übergeben. (APA)

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