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Gewalttat: Gattin und Sohn freigesprochen

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Symbolbild ©Pexels
"Normalerweise ist es umgekehrt: Der Mann ist angeklagt und die Frau das mutmaßliche Opfer“, merkte der Richter an.

Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser 

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Dieses Mal aber wurde die Frau angeklagt, als Mittäterin und Helferin ihres Sohnes, und ihr Mann soll ihr Opfer gewesen sein. Laut Strafantrag hat die 48-jährige Rumänin in ihrer Bregenzer Wohnung ihren 47-jährigen Ehemann festgehalten. Währenddessen hat der 19-jährige Sohn, so der weitere Anklagevorwurf, seinem Vater Faustschläge und sogar einen Tritt mit dem Knie ins Gesicht versetzt.

Jedenfalls wurde der Bauarbeiter mit schweren Gesichtsverletzungen in den Landeskrankenhäusern Bregenz und Feldkirch behandelt. Er hat mehrere Knochenbrüche im Gesicht erlitten.

Freispruch im Zweifel

Im Strafprozess am Landesgericht Feldkirch aber wurden Mutter und Sohn, verteidigt von Stefan Harg und Henrik Gunz, vom Vorwurf des Verbrechens der schweren Körperverletzung im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Richter lagen am Ende der Hauptverhandlung keine verwertbaren Beweise für die Schuld der beiden unbescholtenen Angeklagten vor. Denn das mutmaßliche Opfer machte vor Gericht von seinem Recht als Familienangehöriger Gebrauch, nicht mehr auszusagen. Deswegen durften seine belastenden Angaben vor der Polizei gerichtlich nicht verwertet werden. Die beiden Angeklagten schwiegen. Und gegenüber den Spitalsärzten hatte der Patient aus Sicht des Richters widersprüchliche Angaben gemacht.

Eventuell in Notwehr gehandelt

Der Strafrichter hielt es für möglich, dass die Ehefrau in Notwehr und ihr Sohn in Nothilfe gehandelt hatte. Verteidiger Harg sagte, dass die Frau und der Sohn des Öfteren vom Mann geschlagen worden seien. Sie könnten sich für die Misshandlungen revanchiert haben. Zunächst hatte die Frau ihren Gatten wegen häuslicher Gewalt angezeigt. Als Beschuldigter gab der 47-Jährige vor der Polizei an, der Sohn habe ihn unter ihrer Mitwirkung im Gesicht schwer verletzt.

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