Getötete Obdachlose in Wien: 17-Jähriger in U-Haft

Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen, teilte Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral mit.
17-Jähriger bleibt vorerst in der Jugendabteilung
Der Beschluss ist bis 28. Dezember rechtswirksam. Der 17-Jährige bleibt vorerst in der Jugendabteilung der Justizanstalt (JA) Josefstadt. Ob er zurechnungsfähig und damit überhaupt schuldfähig ist - aus Sicht seines Verteidigers Manfred Arbacher-Stöger bestehen daran Zweifel -, wird wohl ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten klären. Für dessen Einholung hatte sich bereits am Mittwoch die Staatsanwältin ausgesprochen, die einen gewalttätigen Angriff des 17-Jährigen auf seine eigene Mutter behandelt, der er Mitte September mehrere Rippen gebrochen hatte.
Der 17-Jährige machte bei der Haftverhandlung zu den ihm vorgeworfenen Tötungsdelikten keine Angaben. Er habe auf seine Aussagen bei der Polizei verwiesen, sagte Gerichtssprecher Zonsics-Kral.
(APA/Red)