Nach einer Prüfung kam die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zum Ergebnis, dass kein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung vorliegt, bestätigte Sprecher Erich Habitzl am Montag einen "Kurier"-Bericht.
Kein Verfahren, da kein terroristischer Hintergrund vorliege
Da auch kein terroristischer Hintergrund vorliege, werde kein Verfahren eingeleitet. Der Sachverhalt und das damit verbundene Video sei sowohl vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) als auch von der Staatsanwaltschaft geprüft worden. Die Conclusio: Bei den Aufnahmen handelt es sich um eine Art Lausbubenstreich der deplatzierten Sorte.
Jugendliche drehten gestelltes Hinrichtungsvideo
Die Jugendlichen gaben Medienberichten zufolge zu Protokoll, dass derartige Handlungen in ihrem Kulturkreis nicht außergewöhnlich seien. Umgehende Kritik kam von der FPÖ. "Österreich darf so eine Entwicklung nicht dulden", meinte Bundesparteichef Norbert Hofer. Die Hobby-Schauspieler von heute seien die Gefährder von morgen. "Wenn die Jugendlichen so an ihren kulturellen Errungenschaften wie Hinrichtungen hängen, dann sollen sie bitte wieder in ihre Heimat zurückkehren", so Hofer: "Mit der Kultur unserer Heimat Österreich sind derartige Weltanschauungen nicht kompatibel."
(APA/red)