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Gesetzliche Grundlagen für 1-2-3-Ticket behandelt

Gewessler sieht den "nächsten Schritt zum Klimaticket".
Gewessler sieht den "nächsten Schritt zum Klimaticket". ©APA/ROLAND SCHLAGER
Im Verkehrsausschuss des Nationalrats sind am Dienstag mit dem Klimatechnikgesetz und dem One-Mobility-Gesetz die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des 1-2-3-Tickets behandelt worden.
Auch Oberösterreich macht mit
1-2-3-Ticket in drei Bundesländern

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) sprach in einer Aussendung von einem "weiteren großen Schritt zur Einführung des 1-2-3-Klimatickets", das noch heuer bundesweit preiswerte Öffi-Nutzung möglich machen soll.

Klimaticketgesetz regelt Einführung des 1-2-3-Tickets

Das Klimaticketgesetz regelt die Einführung und die Anerkennung des 1-2-3-Tickets durch Bahnunternehmen und private Busanbieter. Mit Verkehrsverbünden und Stadtverkehrsunternehmen werden hingegen privatrechtliche Verträge abgeschlossen.

Das One-Mobility-Gesetz wird die Grundlage für eine neutrale und diskriminierungsfreie Vertriebsplattform für ganz Österreich geschaffen. Nach der Debatte im Ausschuss und einer Ausschussbegutachtung soll das Gesetz im Plenum beschlossen werden.

(APA/Red)

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