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Geschlechtliche Nötigung am Donauinselfest: Staatsanwaltschaft bekämpft Urteil

Die Entscheidung des Gerichts auf 18 Monate teilbedingt wird bekämpft.
Die Entscheidung des Gerichts auf 18 Monate teilbedingt wird bekämpft. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Am Dienstag, 3. Oktober, wurde ein Urteil über jenen 19-jährigen Afghanen verhängt, der am heurigen Donauinselfest eine zwei Jahre ältere Studentin bedrängt hatte. Das Urteil von 18 Monaten teilbedingt wegen geschlechtlicher Nötigung wird von der Staatsanwaltschaft bekämpft.
Urteil bei Prozess

Das am 3. Oktober am Wiener Landesgericht über einen 19-jährigen Afghanen verhängte Urteil, der am heurigen Donauinselfest eine um zwei Jahre ältere Studentin bedrängt hatte, wird von der Staatsanwaltschaft bekämpft. Die Anklagebehörde hat gegen die Entscheidung des Gerichts – 18 Monate teilbedingt wegen geschlechtlicher Nötigung – Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Man wolle das schriftliche Urteil abwarten, dieses prüfen und allenfalls dagegen Rechtsmittel einbringen, hieß es am Donnerstagnachmittag auf APA-Anfrage bei der Staatsanwaltschaft.

Mann hatte Studentin sexuell bedrängt und verfolgt

Die inkriminierten Vorgänge hatten sich am 24. Juni gegen 23.00 Uhr abgespielt. Die Slowakin, die ein Erasmus-Semester im benachbarten Ausland verbrachte, wollte ihre letzten Tage in Wien genießen. Der Afghane soll sie zunächst beim Tanzen umklammert, zu küssen versucht, gestreichelt und im Intimbereich betastet haben. Als die junge Frau sich losriss und den Bereich vor der Bühne fluchtartig verließ, folgte er ihr. Der 19-Jährige soll die junge Frau mit einem Würgegriff gepackt und ins Gebüsch gezogen haben. Beamte der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) bekamen das mit und schritten ein, als der Afghane bereits auf der Frau kniete. Ein Beamter zog den Burschen zur Seite und sprach die Festnahme aus.

Geschlechtliche Nötigung, nicht versuchte Vergewaltigung

Ein Schöffensenat wertete das entgegen der Anklage nicht als versuchte Vergewaltigung, sondern als geschlechtliche Nötigung. Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren erschienen dem Gericht 18 Monate angemessen, davon sechs Monate unbedingt.

APa/Red.

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