AA

Versuchte Vergewaltigung am Donauinselfest: Urteil bei Prozess in Wien

Die Polizei vereitelte am Donauinselfest eine Vergewaltigung.
Die Polizei vereitelte am Donauinselfest eine Vergewaltigung. ©VIENNA.at/David Mayr (Symbolbild)
In Wien wurde am Dienstag der Prozess um eine versuchte Vergewaltigung am heurigen Donauinselfest geführt. Kurz nach Mittag wurde das Urteil gefällt.
Aus Haft entlassen
Prozess in Wien
Verdächtiger doch in Haft
Polizei vereitelt Vergewaltigung

Mit einem Schuldspruch wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung ist am Dienstag am Wiener Landesgericht der Prozess gegen einen 19-jährigen Afghanen zu Ende gegangen, der am heurigen Donauinselfest eine junge Slowakin bedrängt, ins Gebüsch gezerrt und zu Boden gebracht hatte, wo er ihr dann das T-Shirt ausziehen wollte. Dafür wurde er zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteilt.

Nach Ansicht des Schöffensenats war es “einigermaßen zweifelhaft”, dass der Angeklagte vorhatte, “einen Geschlechtsverkehr im Sinne einer vaginalen Penetration zu vollenden”, wie der vorsitzende Richter Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung ausführte. “Nicht einmal die Hose hat er ihr ausgezogen. Er hat versucht, ihr das Leibchen auszuziehen”, hielt Gerstberger fest. Deswegen wurde der junge Mann nicht im Sinn der auf versuchte Vergewaltigung lautenden Anklage verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richter sieht Strafe als “deutliches Signal”

Bei einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren bezeichnete Richter Norbert Gerstberger die verhängte Strafe als “deutliches Signal”. Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit des Afghanen – er war im Jänner 2015 als Flüchtling nach Österreich gekommen – und der Umstand, dass die Tat nicht vollendet wurde, als mildernd gewertet. Erschwerend war für den Schöffensenat kein Umstand.

“Es ist nicht zu tolerieren, dass man Frauen freiwildartig betrachtet und sexuelle Handlungen erzwingen will”, bemerkte der Richter in der Urteilsbegründung. Die 21 Jahre alte Frau habe von Anfang an, bereits beim gemeinsamen Tanzen vor einer Bühne deutlich gemacht, “dass sie die Belästigungen nicht wollte”. Der Angeklagte sei ihr dennoch gefolgt. Die Szenen beim Tanzen, wo es zu ersten unsittlichen Berührungen gekommen sein soll, wertete das Gericht als “moralisch übergriffig”. Strafbarkeit hätten diese aber noch keine begründet, “weil im Zweifel nicht festgestellt werden konnte, dass sie derart intensiv waren, dass sie bereits eine geschlechtliche Nötigung waren”, wie Gerstberger erklärte.

Richter empfahl dem Angeklagen, Strafaufschub zu beantragen

Der Afghane akzeptierte nach Rücksprache mit Verteidigerin Alexia Stuefer das Urteil, mit dem auch Bewährungshilfe und dem 19-Jährigen die Weisung erteilt wurde, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen. “Ich möchte noch sagen, dass ich noch nie mit der Polizei zu tun hatte. Ich bin sehr niedergeschlagen. Ich nehme das Urteil zur Kenntnis”, stellte der Afghane fest. Staatsanwalt Wolfram Bauer gab vorerst keine Erklärung ab.

Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, wird dem 19-Jährigen zeitnahe eine Aufforderung zum Strafantritt zugestellt. Den unbedingten Strafteil von sechs Monaten muss er realistischerweise in absehbarer Zeit aber wohl nicht verbüßen. Richter Gerstberger empfahl im Verhandlungssaal den drei erwachsenen Begleitern des Burschen, einen vorläufigen Strafaufschub zu beantragen. Die Chancen, dass dieser genehmigt wird, stehen nicht schlecht – der junge Mann hat mittlerweile eine Lehrstelle gefunden, im Hinblick auf sein weiteres berufliches Fortkommen ist davon auszugehen, dass ihm bis zur Beendigung seines Ausbildungsverhältnisses das Gefängnis erspart bleibt.

(APA, Red.)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Versuchte Vergewaltigung am Donauinselfest: Urteil bei Prozess in Wien
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen