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Geschäftsmann in Wien-Leopoldstadt brutal ausgeraubt und verprügelt

Im 2. Bezirk wurde ein Geschäftsmann brutal überfallen.
Im 2. Bezirk wurde ein Geschäftsmann brutal überfallen. ©dpa
Bei einem Überfall in Wien-Leopoldstadt hat der Täter einem Geschäftsmann derart heftige Faustschläge und Kopfstöße versetzt, dass der Mann eine Gesichtsfraktur und schwere Kopfverletzungen erlitt. Der Fall wurde am Dienstag vor Gericht verhandelt, der Angeklagte bekannte sich "nicht schuldig".

“Ich habe mit dieser Sache nichts zu tun”, betonte der 31-jährige Angeklagte vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Minou Aigner). Am Tatort war allerdings eine Armbanduhr sichergestellt worden, auf der sich DNA-Spuren des Mannes fanden. Dieser ließ das als Schuldbeweis nicht gelten: Er habe vor dem inkriminierten Geschehen mit einem Freund Uhren getauscht, weil jenem sein Exemplar besser gefiel. Dieser Freund kann dazu allerdings derzeit nicht befragt werden. Er hat Österreich verlassen und soll sich inzwischen in der Ukraine aufhalten.

Geschäftsmann in Wien überfallen

Laut Anklage soll der 31-Jährige, der kurz davor aus einer langjährigen Freiheitsstrafe für einen bewaffneten Raubüberfall vorzeitig bedingt entlassen worden war, am 17. Dezember 2013 im zweiten Bezirk auf einen Überfall aus gewesen sein, weil er kein Geld mehr hatte. Zufällig begegnete er abends in der Castellezgasse einem 54 Jahre alten Kaufmann, der von der Arbeit nach Hause kam. Der Räuber bedrohte ihn vor dem Haustor mit einem Messer und zwang den Mann, ihn in seine Wohnung mitzunehmen. Dort setzte es Schläge, wobei der Täter dem Geschäftsmann auch noch zusetzte, als dieser ihm 700 Euro übergeben hatte.

Prozess wurde vertagt

Im Ermittlungsverfahren hatte das Opfer im Angeklagten den Räuber wieder erkannt – allerdings mit der Einschränkung, er sei sich “nicht völlig sicher”. Der 31-Jährige hat seit seiner Inhaftierung sein Aussehen insoweit verändert, als er sich den Kopf kahl geschoren hat und nunmehr einen Imam-Bart trägt.

Weil der Überfallene seiner Zeugenladung aus unbekannten Gründen nicht nachkam, musste die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt werden. (APA)

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