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Gerichtsentscheidung könnte Bau des Lobau-Tunnels verzögern

Das juristische Tauziehen um den Lobau-Tunnel geht weiter.
Das juristische Tauziehen um den Lobau-Tunnel geht weiter. ©APA/AFP/JOE KLAMAR
Der umstrittene Lobau-Tunnel als Teil des S1-Abschnitts Schwechat–Süßenbrunn bleibt ein juristisches Dauerthema. Das Bundesverwaltungsgericht legt nun Fragen zur Wasserrechtslage dem EuGH vor.
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Vorabentscheidung zu offenen Fragen im Bundesstraßengesetz beantragt. Konkret geht es um ein noch nicht abgeschlossenes Wasserrechtsverfahren. „Der Richtersenat hat beschlossen, dass die Frage dem EuGH vorgelegt wird“, bestätigte ein Sprecher des BVwG am Montag gegenüber der APA.

Asfinag sieht Verfahren gelassen entgegen

Die für das Projekt zuständige Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (Asfinag) gibt sich optimistisch. Die Gesellschaft sei überzeugt, dass die Maßnahmen auch vor dem EuGH genehmigt werden. Im Kern geht es um die unionsrechtliche Konformität der Bundesstraßengesetz-Novelle von 2006. „Diese Konformität wurde übrigens auf nationaler Ebene 2018 bereits einmal geprüft und bestätigt“, so die Asfinag in einer Stellungnahme.

Wie lange das Verfahren dauern wird, ist unklar. Um Verzögerungen zu vermeiden, plant die Asfinag, eine einstweilige Weiterführung der anhängigen Verfahren beim BVwG anzuregen – insbesondere zu den Themen Naturschutz und Wasserrecht.

Umweltorganisation begrüßt EuGH-Vorlage

Für die Umweltorganisation Virus ist die Entscheidung, den EuGH einzuschalten, ein bedeutender Schritt. „Das von uns beauftragte Rechtsgutachten der Universität Innsbruck, demzufolge der S1 die Rechtsgrundlage im Bundesstraßengesetz fehlt, hat offenbar Wirkung gezeigt“, sagte Wolfgang Rehm, Sprecher der NGO. Virus argumentiert, dass es versäumt wurde, eine für Pläne und Programme vorgeschriebene Strategische Umweltprüfung durchzuführen. Dies verstoße gegen EU-Recht.

Rehm kritisierte zudem das gesamte Tunnelprojekt: „In den letzten Jahrzehnten wurde kein einziges stichhaltiges Argument dafür gebracht, warum dieses milliardenteure Fass ohne Boden umgesetzt werden soll.“ Der Tunnel bringe keine Verkehrsentlastung, sondern mehr Schulden und Treibhausgasemissionen.

Auch die Grünen sehen sich durch die Entscheidung des BVwG bestätigt. "Das zeigt, dass auch das Bundesverwaltungsgericht berechtigte Zweifel daran hat, dass die Aufnahme der Lobauautobahn in das Bundesstraßengesetz europarechtlich in Ordnung war", sagte Lukas Hammer, Verkehrs- und Umweltsprecher der Grünen. Er hoffe, dass der neue Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) die "gerichtlich verordnete Nachdenkpause" dazu nutzt, um einzusehen, dass das Betonieren einer Autobahn durch einen Nationalpark keine gute Idee sei. Die selbst gesteckten Klima- und Verkehrsziele seien damit nicht erreichbar.

Politische Kehrtwende: Tunnelbau wieder auf dem Tisch

Der Bau des Lobau-Tunnels wurde 2021 unter der damaligen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) gestoppt. Doch mit der neuen Regierung rückt das Projekt wieder in den Fokus. Laut aktuellem Regierungsprogramm soll zumindest die Spange Aspern – die Verbindung zwischen der Seestadt Aspern und der S1 – realisiert werden. Auch Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) sprach sich Ende Februar in einem Interview für den Bau des Tunnels aus.

(APA/Red)

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