Das bilaterale Abkommen zur Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen sieht derzeit vor, dass die in einem Land ausgesprochene Haftstrafe auch in dem anderen Land abgebüßt werden darf, allerdings ist dafür die Zustimmung der verurteilten Person notwendig. Dadurch sind die Gerichtsbeschlüsse de facto nicht umsetzbar. Durch die nun eingeleitete Abänderung soll die derzeit notwendige Zustimmung des Verurteilten aus dem Abkommen gestrichen werden. Auch der Missbrauch von Doppelstaatsbürgerschaften soll verhindert werden, wurde Simonovic von Medien zitiert.
Der jüngste Fall von Justizflucht ist jener des kroatischen Parlamentsabgeordneten Branimir Glavas. Er war im Mai vor einem Gericht in Zagreb zu zehn Jahren Haft wegen Kriegsverbrechen verurteilt worden. Glavas hatte sich vor der Urteilsverkündung nach Bosnien abgesetzt. Der 1956 in Kroatien geborene Glavas verfügt seit Oktober vergangenen Jahres auch über die Staatsbürgerschaft des Nachbarlandes aufgrund der Herkunft seiner Eltern aus der herzegowinischen Ortschaft Grude. Er kann daher nicht an Kroatien ausgeliefert werden.