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Gemeinde informiert über Winterdienst

Es gab viel zu tun beim Schneefall der vergangenen Woche.
Es gab viel zu tun beim Schneefall der vergangenen Woche. ©Elke Kager Meyer/Marktgemeinde Nenzing

Die Mitarbeiter der Marktgemeinde Nenzing sind bei Schneefall und Glätte selbstverständlich bemüht, die Gemeindestraßen, unsere öffentlichen Plätze und Gehsteige von Schnee und Eis zu befreien sowie bei Bedarf durch Splittstreuung für Griffigkeit zu sorgen.

Während der Wintersaison ist täglich ein Bauhofmitarbeiter zum Winterdienst-Bereitschaftsdienst eingeteilt. Der Bereitschaftshabende informiert um 04:30 Uhr in der Früh, oftmals nach einer durchgeführten Probefahrt, unsere Mitarbeiter über die Situation und ob ein Winterdiensteinsatz notwendig ist.

Im Bedarfsfall rücken wir mit bis zu 20 Mann aus Bauhof und beauftragten Unternehmen samt Fuhrpark aus, um für Sicherheit auf unseren Verkehrsflächen zu sorgen. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass die Winterdienstarbeiten nicht überall gleichzeitig durchgeführt werden können.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf aufmerksam machen, dass die Schneeräumung nicht nur Sache der Gemeinde ist. Es bestehen auch Verpflichtungen der Liegenschaftseigentümer*innen, die beispielsweise in der Straßenverkehrsordnung oder unserem Straßengesetz geregelt sind.

Hauseinfahrten und Vorplätze:

Die Hauseigentümer*innen werden darauf hingewiesen, dass es bei der Schneeräumung immer wieder vorkommt, dass die Schneemassen samt Streumittel im Bereich der Hauseinfahrten und privaten Grundstücke zu liegen kommen. Die Lenker der Einsatzfahrzeuge bemühen sich, diese Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Allerdings weisen wir darauf hin, dass nach den Bestimmungen des Vorarlberger Straßengesetzes die Eigentümer*innen der an eine öffentliche Straße angrenzenden Grundstücke verpflichtet sind, das Abräumen des Schnees von der Fahrbahn auf ihren Grund ohne Anspruch auf Entschädigung zu dulden.

Ablagerung von Schnee auf Straßen und Gehsteigen:

Umgekehrt ist es nicht erlaubt, Schnee von privaten Vorplätzen und Hauseinfahrten auf öffentliche Flächen, also beispielsweise auf Gehsteige oder die Fahrbahn, zu schieben. Der Schnee muss auf eigenem Grund deponiert werden.

Winterdienst – Verpflichtungen der Liegenschaftseigentümer*innen gemäß Straßenverkehrsordnung:

Die Gemeinde ist bemüht, Gehsteige und Gehwege bestmöglich zu räumen und bei Glätte zu streuen. Dennoch weisen wir darauf hin, dass die Eigentümer*innen von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer*innen von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, bei Schneefall dazu verpflichtet sind, Gehsteige und Gehwege entlang ihrer gesamten Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr zu räumen und bei Schneeglätte oder Glatteis zu bestreuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern.

Die Gemeinde hat zwar in ihrem Winterdienstplan die Räumung und den Streudienst der Gehwege im Einsatzplan, jedoch werden die Liegenschaftseigentümer*innen nicht von oben angeführter Verpflichtung entbunden.

Hauseigentümer*innen müssen auch dafür sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen rechtzeitig von den Dächern entfernt werden.

Schneestangen:

Die Bevölkerung, insbesondere unsere junge Bevölkerung, wird gebeten, die aufgestellten Schneestangen stehen zu lassen. Diese Leiteinrichtungen stellen wichtige Anhaltspunkte für die Lenker der Einsatzfahrzeuge dar. Beim Fehlen der Schneestangen werden die Lenker der Räumgeräte einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder auf die Wichtigkeit der Schneestangen hinzuweisen.

Meldung Beschädigungen:

Sollte es aufgrund der Winterdienstarbeiten zu Beschädigungen kommen, so ist unverzüglich das Bauamt der Marktgemeinde Nenzing zu verständigen.

Für Zäune, die nicht direkt vom Schneeräumfahrzeug selbst beschädigt werden, besteht kein Schadenersatzanspruch. Zäune müssen einer „normalen“ Schneeräumung und somit dem Druck der Schneemade standhalten.

Des Weiteren bitten wir unsere Bürger*innen:

Hindernisse wie z.B. abgestellte Autos auf Gehsteigen, Umkehrplätzen und Straßen, aber auch nicht zurückgeschnittene Bäume, Hecken und Sträucher erschweren die Schneeräumung.

Speziell in den Wintermonaten bitten wir auf die Durchführbarkeit des Winterdienstes Rücksicht zu nehmen und Astwerk rechtzeitig zurückzuschneiden, damit auch unter Schneelast keine Einengung der Verkehrsflächen besteht.

Neben all diesen Verpflichtungen möchten wir allerdings vor allem auf eines hinweisen: Der Winterdienst funktioniert nur dann, wenn wir alle unseren Teil beitragen sowie Rücksicht, Verständnis und Toleranz für die gegenseitigen Rechte und Pflichten aufbringen!

In diesem Sinne wünscht euch die Marktgemeinde Nenzing einen schönen Winter und viel Freude über die weiße Pracht.

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