Gelbe Längslinien für „Halten und Parken verboten“

Es ist nämlich noch nicht jedem bekannt, dass gelbe Bodenmarkierungen ein Halte- und Parkverbot anzeigen. Die im vergangenen Jahr vom Nationalrat beschlossene 23. Novelle zur Straßenverkehrsordnung macht gelbe Längsmarkierungen am Fahrbahnrand für die Verdeutlichung eines Halte- und Parkverbotes möglich. Diese Maßnahmen wurden in Mäder aus Gründen der Verkehrssicherheit gesetzt. „Auf der Industriestraße, über die zum Teil gleichzeitig der Landesradweg führt, kam es bei abgestellten Fahrzeugen am Rand und gleichzeitigem Gegenverkehr immer wieder für die Radfahrer zu gefährlichen Situationen”, erklärt Bürgermeister Rainer Siegele.
Abgestellte Fernzüge
Am Ende der Straße Böckwies, vor Einmündung in die Industriestraße, sind Fernzüge regelmäßig am Straßenrand und in der Wiese abgestellt worden.
Durch das Halte- und Parkverbot wird auch hier mehr Sicherheit gewährleistet und zudem kann der starken Vermüllung in diesem Bereich durch weggeworfene Kaffeebecher, Papier, etc. entgegengewirkt werden. Auch bei der Rheinstraße, Höhe Fußballplatz bis zum Zollamt, ist mit gelben Markierungen ein Halte- und Parkverbot gekennzeichnet. „Auch dort gibt es vielleicht einen Zusatzeffekt, indem mit dem Parkverbot der Gassi-Hundetourismus eingedämmt werden kann”, so Siegele. Schonfrist bekommen Verkehrssünder in den benannten Halte- und Parkverboten noch in den nächsten zwei Monaten. In diesem Zeitraum wird nämlich noch nicht abgestraft, sondern ein Informationsblatt der Gemeinde Mäder an der Windschutzscheibe angebracht. Übrigens: Gelbe Linien sind auch international eine bewährte Praxis und haben sich dort auch schon bestens bewährt.