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Geiselnehmer im Parlament: Unterbringung beschlossen

Mit Steinen und einem Buttermesser war der Geiselnehmer in die Sicherheitszentrale des Parlaments vorgedrungen.
Mit Steinen und einem Buttermesser war der Geiselnehmer in die Sicherheitszentrale des Parlaments vorgedrungen. ©Bilderbox
Einen einstimmigen Beschluss haben die Geschworenen im Prozess um jenen 34-Jährigen gefällt, der 2011 im Parlament eine Geisel genommen hatte: Unterbringung in einer Anstalt für abnorme Rechtsbrecher.
Prozess wurde vertagt
Verwirrter vor Gericht

Der Mann, der übrigens der Meinung ist, seit sieben Jahren mit der Gottesmutter Maria zusammen zu leben, war nach kurzer Beratung mit seiner Rechtsanwältin mit dem Urteil einverstanden, das damit rechtskräftig ist.

Geiselnehmer im Parlament wollte mit Heinz Fischer reden

Der iranische Asylwerber hatte im August 2011 eine weibliche Sicherheitsbeamtin im Parlament in seine Gewalt gebracht, um ein Gespräch mit Bundespräsident Heinz Fischer zu erzwingen. Die Frau musste von der Einsatzgrupe WEGA befreit werden.

Geiselnehmer leidet an Schizophrenie

Eine psychiatrische Untersuchung ergab, dass der Geiselnehmer zwar zurechnungsfähig war, jedoch eine ungünstige Prognose erstellt. In den beiden Prozesstagen wurde auch den anwesenden Laien klar, dass der Mann unter schweren geistigen Problemen leidet.

Dem Bundespräsidenten wollte er übrigens mitteilen, dass er der Vater von HC Strache und Jesus sei, er wolle von ihm wissen, wo sein millionenschweres Vermögen sei, das im übrigen von der Jungfrau Maria bewacht würde. Zudem habe Österreich das Problem, kein Erdöl zu besitzen und es habe seit 32 Tagen kein WC mehr gegeben. In der kanadischen Botschaft würden sieben Geiseln festgehalten.

Geiselnehmer war schwer zu überwältigen

Am 27. August 2011 war es dem christlichen Iraner gelungen, durch die Sicherheitsschleuse in die Sicherheitszentrale des Parlaments vorzudringen. Bewaffnet mit drei faustgroßen Steinen und einem Buttermesser verlangte er den Bundespräsidenten zu sprechen. Seinem Opfer setzte er mehrmals das Messer an, ein Pfeffersprayeinsatz zeigte keine Wirkung. Erst als die WEGA mit einer Blendgranate angriff, konnte der Geiselnehmer überwältigt werden.

Auch nach seinem Prozess glaubt der 34-Jährige, kein Problem zu haben und wollte wissen, wie lange er in der Einrichtung bleiben müsse. “Auf unbestimmte Zeit, bis von Ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Es liegt an Ihnen mitzuarbeiten und die Therapie anzunehmen”, antwortete Richter Andreas Böhm dem Geiselnehmer.

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