Geiselnahme im Wiener Parlament: Prozess wurde vertagt

Jener 34-jährige gebürtige Iraner, der im August des Vorjahres ein weibliches Mitglied des Sicherheitsdienstes im Wiener Parlament als Geisel genommen hat, stand am Montag in Wien vor Gericht. Zunächst wurde am Landesgericht Wien aber nur über seine Unterbringung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher verhandelt, da ihm durch ein Gutachten Zurechnungsunfähigkeit bei der Geiselnahme bescheinigt wurde.
Verwirrter leidet scheinbar an religiösem Wahn
Die Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Heinz Pfolz, der eine ungünstige Prognose erstellte, dass der 34-Jährige an Schizophrenie sowie religiösen Wahnvorstellungen leidet, wurden durch die Ausführungen des Beschuldigten unterstrichen.
Warum er mit Heinz Fischer reden wollte, dazu machte er vor Richter Andreas Böhm unterschiedliche Angaben, die sich wiederum von seinen Aussagen bei der Polizei unterschieden: Er wollte dem Bundespräsident mitteilen, dass er der Vater von Strache und Jesus sei, er wolle von ihm wissen, wo sein millionenschweres Vermögen sei, das im übrigen von der Jungfrau Maria bewacht würde. Zudem habe Österreich das Problem, kein Erdöl zu besitzen und es habe seit 32 Tagen kein WC mehr gegeben. Er lebe seit sieben Jahren mit Maria zusammen und in der kanadischen Botschaft würden sieben Geiseln festgehalten.
Geiselnahme nach Vordringen ins Parlament
So skurril diese Aussagen auch klingen mögen, seinem Opfer war am 27. August 2011 nicht zum Lachen. Dem Iraner, der aufgrund seiner Konvertierung zum Christentum in Österreich Asyl gewährt worden war, gelang es nämlich, durch die Sicherheitsschleuse in die Sicherheitszentrale des Parlaments vorzudringen. Und dies mit lediglich drei faustgroßen Steinen und einem Buttermesser bewaffnet. Dieses setzte er der Frau mehrmals an und verlangte immer wieder, den Bundespräsidenten zu sprechen.
Selbst ein Pfeffersprayeinsatz zeigte keine Wirkung. Erst als die WEGA auf den Plan trat, den 34-Jährigen ablenkte und eine Blendgranate warf, um ihn zu überwältigen, wusste die Frau, dass sie gerettet war. “Haben Sie eine entsprechende Ausbildung, dass sie sich da auskennen?”, wollte der Richter wissen. “Nein, aber soviel sieht man ja auch im Fernsehen.”
Fortsetzung am Dienstag
Der Prozess war für Montag und Dienstag angesetzt. Laut Andreas Böhm hieß es zunächst, die Verhandlung über die Unterbringung könnte eventuell noch am Montag zu Ende gehen. Doch dann beharrte die Staatsanwaltschaft auf die Einvernahme zweier Zeugen und war nicht damit einverstanden, die Aussagen der beiden für Dienstag geladenen Zeugen zu verlesen. Somit konnte das Beweisverfahren nicht am Montag abgeschlossen werden. Der Prozess über die Geiselnahme im Parlament wurde auf Dienstag vertagt.