"Gehe bis zum Obersten Gerichtshof"

Feldkirch (hw) Als der ehemalige Gemeindevertreter an einem Freitag Ende September 2015 aus dem Fenster schaute, glaubte er seinen Augen nicht zu trauen. Die knapp zehn Meter lange Thujen-Hecke war nach Angaben des damaligen Gemeindevertreters gefällt und abtransportiert worden. „Der Gemeindebauhof hatte auf Anordnung des Bürgermeisters die als Lärm- und Sichtschutz dienende Hecke ohne mein Wissen und Zutun einfach umsägen lassen. Lediglich die Baumstümpfe hatten sie mir übrig gelassen“, so der Kläger.
Stimmt nicht, sagte Bürgermeister Dietmar Summer. „Der Kläger hat im Beisein des Gemeindesekretärs und des Bauhofleiters die Zustimmung gegeben, dass die Hecke entfernt werden darf“, verwies Summer auf ein Gespräch im Gemeindeamt knapp zwei Wochen zuvor.
Ein Gespräch habe zwar stattgefunden, entgegnet der Thujen-Besitzer, allerdings hätte es sich dabei lediglich um eine Anfrage des Bauhofleiters gehandelt, ob die Möglichkeit bestehe, die Bäume zu fällen.
„Ich habe darauf verwiesen, dass ich das zunächst mit meiner Frau abklären müsse“, erläutert der 63-Jährige. Es sei weder über einen Termin, noch über einen Grund für die Maßnahme gesprochen worden, auch nicht mit dem Bürgermeister, der beim Weggehen noch kurz dazugekommen sei, versicherte Walser.
Was folgte war eine Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung. Walser forderte Wiedergutmachung. „Ich verlangte, dass der ursprüngliche Zustand im Hinblick auf einen entsprechenden Sicht- und Lärmschutz wieder hergestellt wird“, so der Kläger. Geschätzte Schadenshöhe damals: 10.000 Euro.
„Ich habe verlangt, dass der ursprüngliche Zustand im Hinblick auf einen entsprechenden Sicht- und Lärmschutz wieder hergestellt werden muss“, so der ehemalige Gemeindevertreter, der seine Terrasse auch in Zukunft nützen und nicht andauernd dem Schul- und Kinderlärm ausgesetzt sein wolle. Die Gemeinde war laut dem Bürgermeister bereit, einen neuen Sichtschutz zu erstellen, man habe auch versucht, mit Herrn Walser zu sprechen. „Wir wollten, dass er dem auch zustimmt. Aber es gab keine Gesprächsbasis mehr“, so Summer.
Klage bereits zum zweiten Mal abgewiesen
Der Eigentümer der Bäume hatte den Bürgermeister wegen schwerer Sachbeschädigung angezeigt. Das Strafverfahren wurde damals von der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch sah keinen Grund, das Ermittlungsverfahren gegen den Erstbeklagten Bürgermeister fortzuführen.
Auch im Zivilprozess unter Richterin Birgitt Vetter, wurde die Klage abgewiesen. Der Kläger forderte neue Thujenbäume. Eine mit Efeu bewachsene Lärm- und Sichtschutzwand aus Holz sei ihm zu wenig. Der Hausherr verlangte für eine einvernehmliche Lösung eine 1,80 Meter hohe Schallschutzwand.
Das Klagebegehren auf Ersatzzahlung in der Höhe von 20.000 Euro samt 4 Prozent Zinsen sowie der Ersatz der Prozesskosten wurden abgewiesen.
Kläger legt Berufung ein
Absolut nicht anfreunden mit dem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch kann sich Kläger Ludwig Walser. Für ihn ist das in Feldkirch gefällte Urteil unverständlich. „Wir haben Berufung gegen das Urteil eingereicht. Nun muss sich das Oberlandesgericht Innsbruck mit dem Fall beschäftigen. Ich bin jedenfalls bereit, alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof zu gehen“, so Walser der den Fall auch noch anderweitig publik machen will.