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Gefängnisstrafe für Mobilcom-Gründer

Der Mobilcom-Gründer und Ex-Milliardär Gerhard Schmid muss nicht ins Gefängnis.

Das Kieler Landgericht verurteilte den 56-Jährigen ehemaligen Mobilfunk-Unternehmer am Montag wegen vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen zu einem Jahr und neun Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Fünf Monate gelten bereits als verbüßt. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Sie warf Schmid vor, im Herbst 2002 Bargeld und Unternehmensanteile im Wert von insgesamt 1,2 Mio. Euro “beiseitegeschafft” zu haben. Die Verteidigung kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Sie hatte Freispruch verlangt.

Die Anklage warf Schmid vor, die Vermögenswerte vor einer drohenden Pfändung in Sicherheit gebracht zu haben, nachdem ihm die SachsenLB ein 100-Millionen-Euro-Darlehen gekündigt hatte. Schmids Verteidiger hielten dagegen, das Darlehen sei zu Unrecht gekündigt worden, ihr Mandant also nie zahlungspflichtig und damit auch nicht zahlungsunfähig gewesen. Außerdem seien alle Transaktionen offen und nachvollziehbar gewesen.

Ursprünglich sollte die Verhandlung, die das Gericht seit Juli 2007 beschäftigt, nur zwei Tage dauern. Dann jedoch zogen immer neue Anträge, Beweise und Zeugen und unerwartete Wendungen den Prozess in die Länge. So hielt selbst die Staatsanwaltschaft anfangs einen Freispruch Schmids für denkbar, erweiterte dann aber später sogar die Anklage von einfachem auf dreifachen Bankrott.

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