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Gefängnisse isolieren neue Häftlinge wegen Coronavirus

Nach 14 symptomfreien Tagen werden die Häftlinge in den normalen Strafvollzug verlegt.
Nach 14 symptomfreien Tagen werden die Häftlinge in den normalen Strafvollzug verlegt. ©APA (Sujet)
Um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten, werden Neo-Häftlinge in heimischen Gefängnissen künftig zwei Wochen in Einzelzellen untergebracht.
Fiebermessungen in Justizanstalt
Häftlings-Freigänge reduziert

In Österreichs Justizanstalten werden aufgrund des Coronavirus eigene Isolationsabteilungen gebildet. Das teilte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) der APA mit. Diese sind für Neuzugänge in den Haftanstalten gedacht. In der Regel werden die Neo-Häftlinge in Einzelzellen untergebracht. Treten innerhalb von 14 Tagen keine Symptome auf, werden sie in den normalen Strafvollzug verlegt.

Schutz vor Coronavirus: Gefängnisse bekommen Isolationsabteilungen

Auch ist in einem von Zadic erstellten Erlass eine weitere Einschränkung der Besuchskontakte vorgesehen. Diese sind allgemein nur noch hinter Glasscheiben möglich, zudem können maximal eine erwachsene Person und ein Kind zu Besuch kommen. Freigänge sind nur in unbedingt notwendigen Ausnahmefällen möglich.

Per Verordnung hat die Justizministerin ferner neue Regelungen für die Gerichte fixiert. So wird der allgemeine Parteienverkehr bis zum 13. April weitgehend außer Kraft gesetzt. Es gibt keine fixen Zeiten mehr, Akteneinsicht ist nur nach vorigem Anruf möglich. Die Einlaufstellen bleiben geöffnet, der Kontakt erfolgt aber hinter Plexiglas. Amtstage gibt es weiter, aber nur nach vorheriger Anmeldung, zudem wird ebenfalls auf Plexiglas gesetzt.

Parteienverkehr an Gerichten weitgehend außer Kraft

Plexiglas ist auch in den Gerichtssälen ein Thema. Bei kleinen Verhandlungssälen sind entsprechende Absperrungen möglich. Grundsätzlich sollen die Verhandlungen im Sinne eines weiteren Funktionieren des Rechtsstaats weiter durchgeführt werden, wie Zadic betont. Ob sie tatsächlich stattfinden, liegt dann im Ermessen des Richters. Schließlich sollen im Bereich der Verwaltung die Arbeitsplätze so gestaltet werden, dass in kleinen Räumen mindestens zwei Meter Abstand ist.

Auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ändert angesichts des Coronavirus seine Arbeitsweise. Die Session - bei der alle 14 Verfassungsrichter zusammenkommen - endet ohnehin heute, Freitag. Ab Montag wird so weit möglich auf Teleworking umgestellt. Und der VfGH wird nicht mehr von 7.30 bis 18.00 Uhr, sondern nur noch von 8.00 bis 15.30 Uhr geöffnet sein. Außerhalb dieser Zeit können Anfragen per E-Mail erfolgen.

(APA/Red)

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