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Gebrauchtwagen: EU will TÜV-Pflicht für Onlineverkauf

Die EU plant strengere Vorschriften für den Gebrauchtwagenhandel: Künftig soll ein Verkauf über das Internet nur noch mit gültigem TÜV-Bericht oder technischem Gutachten erlaubt sein.
Die EU plant strengere Vorschriften für den Gebrauchtwagenhandel: Künftig soll ein Verkauf über das Internet nur noch mit gültigem TÜV-Bericht oder technischem Gutachten erlaubt sein. ©APA; Canva
Brüssel plant eine umfassende Reform des Gebrauchtwagenmarkts. Künftig sollen Verkäufer nachweisen müssen, dass ihr Fahrzeug fahrtüchtig ist – sonst darf es weder verkauft noch exportiert werden.

Die neue Altfahrzeug-Verordnung der EU soll Umweltstandards stärken und illegale Exporte in Drittstaaten verhindern. Konkret sieht der Entwurf vor: Wer sein Auto über das Internet verkaufen will, benötigt künftig zwingend einen gültigen TÜV-Bericht.

Ist dieser nicht vorhanden, muss ein unabhängiges Sachverständigengutachten eingeholt werden – auf eigene Kosten. Ohne einen solchen Nachweis ist laut EU-Plänen künftig weder ein Verkauf noch eine Ummeldung oder Ausfuhr möglich.

Private Verkäufe bleiben teilweise ausgenommen

Nur wer sein Auto innerhalb der Familie oder im Freundeskreis verkauft – etwa per Zettel an der Windschutzscheibe – soll von der neuen Regelung ausgenommen sein. Sobald der Verkauf jedoch online erfolgt, gelten die neuen Pflichten. Das sorgt für Kritik.

ADAC: Eingriff in Eigentumsrechte

Der ADAC sieht in der Verordnung einen „Angriff auf die Rechte der Fahrzeughalter“. Besonders die Verpflichtung, Altfahrzeuge „unverzüglich“ an Verwertungsbetriebe zu übergeben, stößt dem Autoclub sauer auf. Fahrzeugbesitzer müssten selbst entscheiden können, ob sie ein altes Auto noch reparieren, restaurieren oder ausschlachten möchten.

Politiker und Experten äußern scharfe Kritik

Auch auf politischer Ebene regt sich Widerstand. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) nennt die Vorschläge „einen riesigen Zusatzaufwand ohne Mehrwert“. FDP-Ministerin Lydia Hüskens aus Sachsen-Anhalt spricht von einer „Sinnlos-Regel aus Brüssel“.

EU-Parlamentarier Volker Schnurrbusch (AfD) kritisiert, der private Handel werde eingeschränkt, während professionelle Plattformen profitieren würden. Der Auto-Experte Stefan Bratzel (FH Bergisch Gladbach) mahnt zur Zurückhaltung: Die Regel sei „eine weitere Hürde, ohne ausreichend Nutzen“ und plädiert stattdessen für mehr Eigenverantwortung der Beteiligten.

EU-Kommission verteidigt Maßnahme

Die EU-Kommission betont: Ein gültiger TÜV-Bericht reiche als Nachweis völlig aus. Nur bei fehlendem TÜV werde ein zusätzliches Gutachten nötig. Das Ziel sei es, unbrauchbare Fahrzeuge vom Export in Länder mit niedrigeren Umweltstandards abzuhalten.

Rund 6,5 Millionen Gebrauchtwagen wechseln jährlich allein in Deutschland den Besitzer. Sollte das EU-Parlament im Herbst zustimmen, könnte die Verordnung ab Anfang 2026 in Kraft treten.

(VOL.AT)

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